Aufgrund der aktuellen Straßenreinigungsgebührensatzung erhöht sich die Straßenreinigungsgebühr von 0,63 € auf 0,95 €. Die Gebührensatzung wurde in den Ilseder Mitteilungen am 12. Januar 2012 unter "Amtliche Bekanntmachungen" veröffentlicht. Diese Erhöhung wurde notwendig, da die Reinigungsfirma nach fast sieben Jahren die Preise einschließlich Kehrgutentsorgung nicht mehr halten konnte und sich die jährliche Kehrgutmenge in den letzten drei Jahren stark verändert hat Aufgrund der Satzung müssten also in den nächsten Tagen entsprechende Gebührenbescheide an die Grundstückseigentümer gesendet werden.
Im Hinblick auf die aktuellen Beratungen der Fraktionen und Fachausschüsse zum Haushalt 2012 kann eine Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B nicht ausgeschlossen werden. Das würde auch veränderte Steuerbescheide für die Grundstückseigentümer zur Folge haben. Um nicht zu unnötigen Verwirrungen zu kommen und um zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, werden daher zunächst keine neuen Bescheide erstellt und zum 15. Februar 2012 noch die Straßenreinigungsgebühren und Grundsteuern in Höhe des Quartalsbetrages des Jahres 2011 fällig.
Evtl. Rückfragen können mit Frau Böker, (Tel. (05172) 411-117) oder Frau Waatsack (Tel. (05172) 411-120) abgeklärt werden.
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Wirtschaftsförderer Wolfram Gnädig weist auf eine Mitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hin, in der gemeldet wird, dass der so genannte Breitbandatlas Niedersachsen grundlegend überarbeitet und an die aktuelle Marktsituation bei Breitbandanschlüssen angepasst worden ist. Diese Überarbeitung sei Teil der "Breitbandinitiative Niedersachsen", die es sich zur Aufgabe gemacht habe, als Forum für alle Akteure tätig zu sein. Ziel sei es, die anstehenden Herausforderungen der flächendeckenden Breiband-anbindung zu lösen. Dabei solle durch die Bedarfsermittlung der Nutzer vor Ort versucht werden, für unterversorgte Kommunen eine maßgeschneiderte Lösung zu finden.
Gnädig möchte insbesondere die Wirtschaft, die ein grundlegendes Interesse an einer qualitativ hochwertigen Versorgung habe, ermuntern, mitzuhelfen, die realen Zugangs-geschwindigkeiten zu optimieren. Er weist darauf hin, dass Bürger und Betriebe ihre Versorgungsgeschwindigkeit über den Service der "Breitbandinitiative Niedersachsen"- straßen- und hausnummerngenau - ermitteln können. Zudem kann ein Fragebogen aufrufen werden, in dem ein Ist-Zustand erhoben wird, aber auch nach gewünschten Versorgungsgeschwindigkeiten gefragt wird. Das Mitmachen sei für eine Steigerung der Versorgungsqualität wichtig: auf der Homepage www.breitband-niedersachsen.de kann unter dem Menuepunkt "Bürger und Betriebe" / "Breitbanderhebung Niedersachsen" der Fragebogen ausgefüllt werden. Unter dem Menuepunkt "Breitbandatlas/Suche" kann die eigene aktuelle Versorgungsgeschwindigkeit ermittelt werden.
Kontakt : Breitband Kompetenz Zentrum Niedersachsen
Telefon: (04795) 9 57 11 50, E-Mail: info
breitband-niedersachsen
de.
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Durch die Einrichtung einer so genannten "unechten Einbahnstraße" versucht die Gemeinde-verwaltung einen Konsens zur Verkehrsberuhigung im Bereich Groß Ilsede Süd, zwischen dem Oberger Weg im Süden und der Schulstraße im Norden, herbeizuführen. Denn bislang nutzen viele Autofahrer die vom Oberger Weg abgehende Heinrich,- Karl- oder Poststraße als Abkürzung, um nicht an den Ampeln im Ilseder Kernbereich halten und warten zum müssen. Beschwert haben sich deshalb viele Anrainer der genannten Straßen, da der Verkehrsfluss gefährlich zunahm und als immer störender empfunden wurde. Nunmehr soll im Rahmen eines auf ein Jahr befristeten Versuchs die Regelung der "unechten Einbahnstraße" greifen. Hierbei soll durch wiederholte Messungen ermittelt werden, ob diese Maßnahe geeignet ist, eine Entlastung herbeizuführen.
Geplant ist, wie bei einer normalen Einbahnstraße, an den Einmündungen der jeweiligen Straßen am Oberger Weg ein Verkehrsschild "Verbot der Einfahrt" aufzustellen. Somit ist die Zufahrt aus dieser Richtung für alle Verkehrsteilnehmer nicht mehr möglich. Allerdings, so Bürgermeister Wilfried Brandes, dürfen Anwohner, wenn sie von ihrem Grundstück kommen, die Straßen jeweils in beiden Fahrtrichtungen benutzen. Das sei mit der Bezeichnung "unechte Einbahnstraße" gemeint.
"Ich hoffe, dass mit dieser Regelung eine Entschärfung der Verkehrssituation in diesen Bereich bewirkt werden kann", so der Verwaltungschef. Abgesprochen sei diese Maßnahme mit den Verkehrsbehörden des Landkreises Peine, der Polizei Peine und Ilsede sowie mit den Fach-bereichen der Ilseder Gemeindeveraltung. Über das Inkrafttreten der Regelung wird die Gemeinde Ilsede rechtzeitig informieren.
Gemeinde Ilsede
Eichstraße 3, 31241 Ilsede
Telefon (05172) 411 0
Fax (05172) 411 105
E-Mail gemeinde
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