Alle Verwaltungsdienstleistungen der Gemeinde Ilsede erhalten Sie im Rathaus Ilsede (Ortsteil Groß Ilsede).
Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr,
donnerstags auch am Nachmittag von 14.00 bis 17.00 Uhr.
Das Bürgerbüro ist zusätzlich montags von 14.00 bis 17.00 Uhr geöffnet.
Gemeinde Ilsede
Eichstraße 3, 31241 Ilsede
Telefon Zentrale (05172) 411 0
Fax (05172) 411 105
Gemeinde Ilsede
Postfach 220, 31236 Ilsede
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Für An-, Ab- und Ummeldungen, Personalausweise, Reisepässe und weitere häufig nachgefragte Angelegenheiten steht das Bürgerbüro zur Verfügung.
Allgemeine Auskünfte zu den Zuständigkeiten der einzelnen Fachdienste sind an der Infothek unmittelbar im Eingangsbereich des Rathauses erhältlich.
Aushänge der Gemeinde Ilsede und anderer Institutionen finden Sie im Aushangkasten an der Rathauszufahrt von der Eichstraße.
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde sowie Mitteilungen für alle Einwohner werden in den "Ilseder Mitteilungen", die alle 14 Tage kostenlos an alle Haushalte in Ilsede verteilt werden, veröffentlicht.
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2011 - vorbehaltlich entsprechender Witterung - die in der Datei angegebenen Termine für die öffentliche Straßenreinigung in den bekannten Straßen vorgesehen. Technisch bedingte Störungen können ebenso zu einer Änderung des Plans führen wie z. B. Eis und Schnee. In diesen Fällen wird die Reinigung schnellstmöglich nachgeholt. |
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Die Gehwege der Gerhard- Lukas-Straße in Ölsburg und Gr. Bülten sind vom Landkreis Peine auch für die Benutzung durch Radfahrer frei gegeben worden.
Im Gegensatz zu reinen Radwegen wird durch diese als Freigabe beschilderte Regelung allerdings keine Benutzungspflicht für Fahrradfahrer ausgesprochen. Im Gegensatz zu Bereichen mit ausdrücklich angeordneten Radwegen darf hier von Radlern auch weiterhin der rechte Fahrbahnrand genutzt werden. Letzteres soll insbesondere denkbare Konfliktsituationen zwischen Fußgängern und Radlern vermeiden helfen. Eine in Kraft getretene Änderung der Straßenverkehrsordnung ermöglicht die Freigabe von Gehwegen auch für den Radfahrverkehr und ohne Berücksichtigung der ansonsten geltenden Altersbeschränkungen, wenn die vorhandene Ausbaubreite dies vertretbar erscheinen lässt und die Maßnahme insgesamt der Verkehrssicherheit dienlich ist. Zu beachten sind dabei jedoch ausdrücklich die Gebote zur gegenseitigen Rücksichtnahme der Verkehrs-
teilnehmer untereinander. Zudem ist für Autofahrer bei den Einmündungen unter-
geordneter Straßen darauf zu achten, dass der fußläufige und Radfahrverkehr im Bereich der neu markierten Furten den Vorrang hat. An den übrigen für Gehwege geltenden Bestimmungen einschließlich der Reinigungs- und Schneeräumverpflichtungen ändert sich jedoch nichts.
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Mit finanzieller Unterstützung des Bundesumweltministeriums ist das Gesamtbild der Straßenbeleuchtung in der Ortschaft Bülten durch eine kombinierte Aktion aus Reinigung sämtlicher Leuchten, Umrüstung der alten quecksilberdampfbestückten Leuchten auf moderne, energiesparende Natriumdampftechnik sowie Austausch alter „Pilzkopfleuchten“ wesentlich verbessert worden.
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