Abmeldung des Wohnsitzes

Was benötige ich für den Wegzug aus Ilsede?

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Beschreibung

Wenn Sie aus Ilsede ins Ausland verziehen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, sich innerhalb einer Woche abzumelden.
Bei Umzug innerhalb des Bundesgebietes entfällt die Abmeldung. Sie müssen sich nur an Ihrem neuen Wohnort anmelden.

Bitte beachten Sie:

  • Das Meldeformular muss in jedem Fall vom Meldepflichtigen eigenhändig unterschrieben sein.
  • Meldepflichtig für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der bzw. die Sorgeberechtigte/n. Hat ein Elternteil die alleinige elterliche Sorge, ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
  • Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenkreis die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.
  • Sie können die Abmeldung auch schriftlich mit dem vorgeschriebenen Abmeldeformular per Post vornehmen. Die Abmeldebestätigung wird Ihnen dann zugesandt.
  • Verstöße gegen die Meldepflicht können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Identitätsnachweis)
  • Ggfs. Kinderausweis
  • Ggfs. Sorgerechtsnachweis
  • Ggfs. Nachweis über Pflegschaft oder Betreuung

Rechtliche Grundlagen

  • Nieders. Meldegesetz

Gebühren

  • keine

Siehe auch:

Anmeldung
Ummeldung

Ihre Ansprechpartner(innen) im Bürgerbüro

Nuran Binbir
Telefon (05172) 411 300, E-Mail NBinbire-mail trennerilsedee-mail trennerde
Kordula Brecht
Telefon (05172) 411 400, E-Mail KBrechte-mail trennerilsedee-mail trennerde 
Birga Gerstmann
Telefon (05172) 411 200, E-Mail BGerstmanne-mail trennerilsedee-mail trennerde
Gabriele Langner
Telefon (05172) 411 100, E-Mail GLangnere-mail trennerilsedee-mail trennerde