Auskunftssperre

Was benötige ich für die Eintragung einer Auskunftssperre?

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Beschreibung

Auf Antrag kann in Einzelfällen eine Auskunftssperre ins Melderegister eingetragen werden, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, dass durch Melderegisterauskünfte Gefahren für Leib, Leben oder ähnliche schutzwürdige Güter entstehen könnten.

Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen Sie die Auskunftssperre in schriftlicher Form mit ausführlicher Begründung beantragen.

Bitte beachten Sie:

  • Sie haben die Möglichkeit, Auskunftsersuchen und Datenübermittlungen aus dem Melderegister zu widersprechen, und zwar bei
    - Auskünften an Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerbern
      im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen,
    - Auskünften an Adressbuchverlage,
    - Datenübermittlung an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft,
      der nicht Sie, aber Familienangehörige angehören.
  • Bei Auskünften zu Alters- und Ehejubiläen müssen Sie vorher einwilligen.

Notwendige Unterlagen

  • Formloser Antrag mit detaillierter Sachverhaltsschilderung
  • Benennung der Personen, von denen Gefahren befürchtet werden
  • Benennung der Personen, die geschützt werden müssen
  • Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben

Rechtliche Grundlagen

  • Nieders. Meldegesetz

Gebühren

  • keine

Siehe auch:

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Ihre Ansprechpartner(innen) im Bürgerbüro

Nuran Binbir
Telefon (05172) 411 300, E-Mail NBinbire-mail trennerilsedee-mail trennerde
Kordula Brecht
Telefon (05172) 411 400, E-Mail KBrechte-mail trennerilsedee-mail trennerde 
Birga Gerstmann
Telefon (05172) 411 200, E-Mail BGerstmanne-mail trennerilsedee-mail trennerde
Gabriele Langner
Telefon (05172) 411 100, E-Mail GLangnere-mail trennerilsedee-mail trennerde