Beglaubigung

Was benötige ich für die Beglaubigung (Bestätigung der Übereinstimmung mit dem Original) von Fotokopien und Abschriften?

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Beschreibung

Die Gemeindeverwaltung kann Ihnen Unterschriften, Fotokopien oder Abschriften beglaubigen. Mit dieser Beglaubigung wird bescheinigt, dass die Unterschrift, die Fotokopie oder die Abschrift mit dem vorgelegten Original übereinstimmt.

Bitte beachten Sie:

  • Fotokopien und Abschriften dürfen nur beglaubigt werden, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Fotokopie oder Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist.
  • Unterschriften ohne zugehörigen Text oder Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen, können nicht beglaubigt werden.
  • Personenstandsurkunden (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) dürfen nicht beglaubigt werden. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Standesamt, das die Originalurkunde ausgestellt hat.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Identitätsnachweis)
  • Original des zu beglaubigenden Schriftstückes

Rechtliche Grundlagen

  • Verwaltungsverfahrensgesetz

Gebühren

  • 5,50 € pro Unterschrift
  • Bei Ablichtungen, die die Gemeinde erstellt hat: 3,30 €; in anderen Fällen: 5,50 €

Siehe auch:

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Ihre Ansprechpartner(innen) im Bürgerbüro

Nuran Binbir
Telefon (05172) 411 300, E-Mail NBinbire-mail trennerilsedee-mail trennerde
Kordula Brecht
Telefon (05172) 411 400, E-Mail KBrechte-mail trennerilsedee-mail trennerde 
Birga Gerstmann
Telefon (05172) 411 200, E-Mail BGerstmanne-mail trennerilsedee-mail trennerde
Gabriele Langner
Telefon (05172) 411 100, E-Mail GLangnere-mail trennerilsedee-mail trennerde