Was benötige ich für die Beantragung einer Melderegisterauskunft?
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Beschreibung
Im Melderegister sind die Wohnungen (nicht Büros oder Geschäftsräume) von natürlichen Personen gespeichert. Die Meldebehörde erteilt auf Anfrage aus dem Melderegister an private Personen oder sonstige nichtöffentliche Stellen die folgenden Melderegisterauskünfte:
Einfache Melderegisterauskünfte können mündlich im Bürgerbüro oder formlos schriftlich beantragt werden. Für erweiterte Melderegisterauskünfte sind ein schriftlicher Antrag und der Nachweis eines berechtigten Interesses erforderlich. Der Antragsteller hat nur Anspruch auf eine schriftliche Auskunft. In jeder Phase des Umgangs mit personenbezogenen Daten sind § 6 Nieders. Meldegesetz (Meldegeheimnis) und § 4 Nieders. Meldegesetz (schutzwürdige Belange des Betroffenen) zu berücksichtigen.
Einfache Melderegisterauskünfte umfassen:
- Auskunft über Vor- und Familiennamen,
- akademische Grade,
- Anschriften.
Erweiterte Melderegisterauskünfte umfassen zusätzlich:
- Tag und Ort der Geburt,
- frühere Vor- und Familiennamen,
- Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht),
- Staatsangehörigkeiten,
- frühere Anschriften,
- Tag des Ein- und Auszugs,
- gesetzlicher Vertreter,
- Sterbetag und -ort.
Bitte beachten Sie:
Notwendige Unterlagen
Rechtliche Grundlagen
Gebühren
Siehe auch:
Ihre Ansprechpartner(innen) im Bürgerbüro
Nuran Binbir
Telefon (05172) 411 300, E-Mail NBinbir
ilsede
de
Kordula Brecht
Telefon (05172) 411 400, E-Mail KBrecht
ilsede
de
Birga Gerstmann
Telefon (05172) 411 200, E-Mail BGerstmann
ilsede
de
Gabriele Langner
Telefon (05172) 411 100, E-Mail GLangner
ilsede
de
Gemeinde Ilsede
Eichstraße 3, 31241 Ilsede
Telefon (05172) 411 0
Fax (05172) 411 105
E-Mail gemeinde
ilsede
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