Reisepass

Was benötige ich für die Beantragung eines Reisepasses?

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Beschreibung

Für Auslandsreisen benötigen alle Deutschen einen gültigen Reisepass.

Ist der Antragsteller unter 18 Jahre alt, müssen die Sorgeberechtigten ihre Zustimmung geben.

Bitte beachten Sie:

  • Für Reisen in Länder der Europäischen Union genügt in der Regel ein gültiger Personalausweis oder Kinderreisepass. Genaue Informationen über Einreisebestimmungen erhalten Sie im Bürgerbüro oder in anderen Passbehörden, bei Ihrem Reiseveranstalter oder beim Auswärtigen Amt (auf Internetseite: Länder- und Reiseinformation / Einreisebestimmungen).
    Die Auskünfte können jedoch nur ohne Gewähr erteilt werden, da sich die Bedingungen kurzfristig ändern können.
  • Gültigkeit:
    Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich.
  • Antragstellung:
    Das Antragsformular wird per EDV ausgedruckt. Sie brauchen nur Ihre Daten zu überprüfen und Ihre Unterschrift zu leisten. Den Antrag müssen Sie persönlich stellen. Bei Abholung können Sie sich durch eine Person Ihres Vertrauens vertreten lassen, wenn Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht und Ihren alten Reisepass mitgeben.
  • Bearbeitungsdauer:
    Die Bundesdruckerei in Berlin stellt die Reisepässe her. Auf die in der Regel 3 - 4 Wochen dauernde Bearbeitungszeit hat die örtliche Passbehörde keinen Einfluss.
  • Die Antragsteller werden persönlich über das Eintreffen fertiggestellter Dokumente informiert.
  • Sollten Sie kurzfristig verreisen müssen, kann ein Reisepass im Expressverfahren bei der Bundesdruckerei ausgestellt werden.
    Ein vorläufiger Reisepass kann nur in Ausnahmefällen ausgestellt werden.
  • Wenn Sie es wünschen, können wir Ihnen den alten Reisepass nach vorheriger Entwertung als Andenken überlassen.

Notwendige Unterlagen

  • Bisheriger Reisepass, auch wenn er bereits abgelaufen ist, oder Personalausweis bzw. Kinderausweis/Kinderreisepass (Identitätsnachweis)
  • 1 aktuelles Lichtbild
    Informieren Sie bitte den Fotografen über den Verwendungszweck des Lichtbildes.
    Auf der Mustertafel der Bundesdruckerei können Sie sich einen Überblick über die Eignung von Fotos für Personaldokumente verschaffen.
    (Link Internetseite Bundesdruckerei: Bürgerservice / Passbildtafel)
  • Personenstandsurkunde/Familienstammbuch
  • Ggfs. Sorgerechtsnachweis

Rechtliche Grundlagen

  • Passgesetz

Gebühren

  • Reisepass für Personen vor Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeit 6 Jahre): 37,50 €
  • Reisepass für Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeit 10 Jahre): 59,00 €
  • Vorläufiger Reisepass (maschinenlesbar): 26,00 €
  • Express-Reisepass für Personen vor Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeit 6 Jahre): 69,50 €
  • Express-Reisepass für Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeit 10 Jahre): 91,00 €

Siehe auch:

Personalausweis
Kinderreisepass

Ihre Ansprechpartner(innen) im Bürgerbüro

Nuran Binbir
Telefon (05172) 411 300, E-Mail NBinbire-mail trennerilsedee-mail trennerde
Kordula Brecht
Telefon (05172) 411 400, E-Mail KBrechte-mail trennerilsedee-mail trennerde 
Birga Gerstmann
Telefon (05172) 411 200, E-Mail BGerstmanne-mail trennerilsedee-mail trennerde
Gabriele Langner
Telefon (05172) 411 100, E-Mail GLangnere-mail trennerilsedee-mail trennerde