Was benötige ich für die Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheines?
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Beschreibung
Jugendliche, die zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, müssen sich ärztlich untersuchen lassen. Da die Kosten für diese Untersuchung nicht von den Krankenkassen getragen werden, erhalten Sie den Untersuchungsberechtigungsschein, den der Arzt zur Kostenübernahme beim Versorgungsamt einreicht.
Zusätzlich zum Untersuchungsberechtigungsschein wird ein Erhebungsbogen ausgehändigt. Dieser wird zu Hause ausgefüllt und zur ärztlichen Untersuchung mitgenommen.
Bitte beachten Sie:
Notwendige Unterlagen
Rechtliche Grundlagen
Gebühren
Siehe auch:
Ihre Ansprechpartner(innen) im Bürgerbüro
Nuran Binbir
Telefon (05172) 411 300, E-Mail NBinbir
ilsede
de
Kordula Brecht
Telefon (05172) 411 400, E-Mail KBrecht
ilsede
de
Birga Gerstmann
Telefon (05172) 411 200, E-Mail BGerstmann
ilsede
de
Gabriele Langner
Telefon (05172) 411 100, E-Mail GLangner
ilsede
de
Gemeinde Ilsede
Eichstraße 3, 31241 Ilsede
Telefon (05172) 411 0
Fax (05172) 411 105
E-Mail gemeinde
ilsede
de