Eheschließung im Ausland

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Möchten Sie den "Bund für’s Leben" im Ausland schließen?

In diesem Fall sollten Sie sich rechtzeitig bei dem entsprechenden ausländischen Standesamt bzw. bei der deutschen Botschaft in dem Land darüber informieren, welche Formalitäten bzw. Voraussetzungen der ausländische Staat an die Eheschließung knüpft.

Dazu gehören z.B. die Fragen:

  • Wie lange muss sich das Paar am Eheschließungsort aufhalten (oder gemeldet sein), bevor der Standesbeamte eine Eheschließung vornehmen kann?
  • Gibt es eine Aufgebotsfrist?
    Wie lang ist diese?
  • Welche Unterlagen müssen die Brautleute dem Standesbeamten vorlegen?
    Welche Übersetzungen und Beglaubigungen sind erforderlich?
  • Wie viele Zeugen müssen bei der Trauung zugegen sein?
  • Ist ein Dolmetscher erforderlich?
  • Welche Formalitäten sind für die Heiratsurkunde erforderlich, damit Sie in Deutschland anerkannt wird (Apostille, Legalisation)?
    Informationen sind auch über das Internet erhältlich:
    www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos

Ein Grund für die Heirat im Ausland ist leider oftmals der Irrglaube, "im Ausland sei alles einfacher" oder vereinzelt auch die "Flucht" vor einem Ehehindernis nach deutschem Recht. Diese Flucht ist aber nicht möglich, da sich die Voraussetzungen für die Eheschließung für jeden Verlobten nach dem Recht des Staates richten, dem er angehört.

So liberal die im Ausland abzuwickelnden Formalitäten auch erscheinen mögen, die Voraussetzungen an die Ehefähigkeit der deutschen Verlobten (Ehemündigkeit, Geschäftsfähigkeit bzw. Einwilligung des gesetzlichen Vertreters) können nicht reduziert werden. Es können auch nicht die sachlichen Ehehindernisse (z.B. Verwandschaft oder Doppelehe) umgangen werden. Bei Verletzung dieser nach deutschem Recht einzuhaltenden sachlichen Voraussetzungen gehen Ehewillige das Risiko ein, eine für den deutschen Rechtsbereich unwirksame Ehe zu schließen.

Spätestens dann, wenn das ausländische Standesamt ein sog. "Ehefähigkeitszeugnis" verlangt, wird man von der "deutschen Gründlichkeit" wieder eingeholt. Dieses Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des deutschen Standesamts am Wohnsitz der Verlobten darüber, dass der Eheschließung der beiden in dem Zeugnis genannten Brautleute kein Ehehindernis nach den deutschen Gesetzen entgegensteht.

Um diese Tatsache abschließend prüfen und bescheinigen zu können, benötigt der deutsche Standesbeamte die gleichen Unterlagen, die bei einer Eheschließung des Paares auch in Deutschland erforderlich gewesen wären!

Was ist nach Rückkehr ins Inland zu tun?
Hinsichtlich der Feststellung der Wirksamkeit Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe wenden Sie sich bitte an das Standesamt Ihres Wohnortes. 

Wie ist jetzt die Namensführung?
Wenden Sie sich nach Ihrer Rückkehr ins Inland bitte unbedingt an Ihr Standesamt und lassen Sie prüfen, ob der durch die Eheschließung im Ausland zustande gekommene Name auch in Deutschland rechtswirksam ist!

  
Beispiel:  
Eine deutsche Frau führt nach Eheschließung in der Türkei nach türkischem Recht kraft Gesetz den Namen des Mannes als Ehenamen. Nach deutschem Recht haben die Ehegatten jedoch ein Namenswahlrecht. Da dieses Wahlrecht in der Türkei nicht ausgeübt werden konnte, d.h. die Ehegatten haben keine Erklärung zu ihrer Namensführung in der Ehe abgegeben, führen sie nach deutschem Recht die vor der Ehe geführten Namen weiter.  
Um zu dem auch nach deutschem Recht wirksamen gemeinsamen Ehenamen zu kommen, muss vor dem deutschen Standesbeamten eine entsprechende Erklärung abgegeben werden. 

Möchten Sie ein Familienbuch anlegen lassen?
Nach Ihrer Eheschließung im Ausland sollten Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes in Deutschland die Anlegung eines Familienbuches (nicht zu verwechseln mit dem "Stammbuch der Familie"!) beantragen.

Damit können Sie Ihre Eheschließung und Ihre Namensführung jederzeit mittels einer deutschen Personenstandsurkunde nachweisen.

Dieser Antrag ist nicht fristgebunden! 

Siehe auch:

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Ihre Ansprechpartnerin im Standesamt:

Gabriele Begau
Raum 12 (EG), Telefon (05172) 411 112
E-Mail GBegaue-mail trennerilsedee-mail trennerde

Öffnungszeiten
Montag – Freitag 08.30 – 12.00 Uhr
und donnerstags 14.00 – 17.00 Uhr