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Bauleitplanung
Bauleitplanung 2021 - Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Ilsede
hier: 43. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Lahstedt für das in der Anlage dargestellte Gebiet
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ilsede hat in seiner Sitzung am 15.12.2020 dem Entwurf des o. g. Bauleitplans nebst seiner Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans soll die Aufstellung eines Container-Blockheizkraftwerkes (BHKW) am Südwestrand der Ortschaft Groß Lafferde ermöglicht werden. Das BHKW soll über die weiter südwestlich der Ortschaft gelegene Biogasanlage als sogenanntes Satelliten-BHKW betrieben werden und Strom in das Netzsystem der Ortschaft einspeisen.
Der Planentwurf mit Begründung liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 25.01.2021 bis einschließlich 25.02.2021
während der Öffnungszeiten (Mo. - Fr. 08.30 - 12.00 Uhr, Mo. - Di. 14.00 - 15.30 Uhr, Do. 14.00 - 17.00 Uhr) und nach telefonischer Terminabsprache in der Außenstelle der Gemeindeverwaltung Ilsede, Am Breiten Tor 1, 31246 Ilsede, Raum 15, 1. Obergeschoss, öffentlich aus. Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Verwaltung auf unbestimmte Zeit für den allgemeinen Publikumsverkehr nur eingeschränkt mit vorheriger Terminabsprache zugänglich. Eine Einsichtnahme der Unterlagen ist daher ausschließlich nach Terminvereinbarung (Tel.: 05172/411-815 oder Online-Terminkalender im Internet unter https://www.gemeinde-ilsede.de) und unter Beachtung der zu der Zeit geltenden Bestimmungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie möglich.
Die Planunterlagen sind gem. § 4a Abs. 4 BauGB auch im Internet unter
https://www.gemeinde-ilsede.de/buerger-politik/bekanntmachungen/bauleitplanung/ einseh- und downloadbar.
Bestandteile der ausgelegten Unterlagen sind auch:
- der Umweltbericht als Teil der Begründung,
- Schalltechnische Vorprognose,
- Artenschutzrechtliche Bestandsbewertung mit Eingriffsbilanzierung nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
- der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Peine sowie
- Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Verfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
In den Unterlagen liegen umweltrelevante Informationen zu folgenden Themenfeldern vor:
- Mensch (Bevölkerung):
- Vorprognose zur Lärmbelastung der umliegenden Wohnnutzungen mit dem Ergebnis, dass von dem BHKW keine Störungen zu erwarten sind.
- Hinweis der Unteren Immissionsschutzbehörde auf Einhaltung der maßgeblichen Schutzwerte nach der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm)
- Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:
- Eine Betroffenheit von naturräumlichen Schutzgebieten oder Schutzobjekten bzw. Schutzgebiete oder Objekte, die die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung erfüllen, ist nicht gegeben.
- Eine Betroffenheit von Feldhamstern, Brutvögeln, Fledermäusen oder Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie ist nicht gegeben.
- Schutzgut Fläche:
Funktionsbewertung durch Auswertung von Informationssystemen, Stellungnahmen der Behörden und Plänen mit dem Ergebnis, dass sich keine erheblichen Beeinträchtigungen ergeben.
- Boden:
- Altlasten oder schädliche Bodenverunreinigungen sind nicht bekannt.
- Funktionsbewertung im Rahmen der Eingriffsregelung gem. BNatSchG.
- Wasser
- Funktionsbewertung durch Auswertung von Informationssystemen, Stellungnahmen der Behörden und Plänen in der Eingriffsregelung gem. BNatSchG.
- Klima/Luft
- Funktionsbewertung durch Auswertung von Informationssystemen, Stellungnahmen der Behörden und Plänen in der Eingriffsregelung gem. BNatSchG.
- Landschaft
- Funktionsbewertung durch Auswertung von Informationssystemen, Stellungnahmen der Behörden und Plänen in der Eingriffsregelung gem. BNatSchG.
- Kultur- und Sachgüter
- Es sind weder Baudenkmale noch archäologische Belange betroffen.
Innerhalb der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Ilsede vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Sie mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen der Bauleitplan-Verfahren für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Ilsede, 14.01.2021
Gemeinde Ilsede
Der Bürgermeister
Fründt
Bekanntmachungstext zur 43. Änderung Flächennutzungsplan
43. Änderung Flächennutzungsplan ehem. Gemeinde Lahstedt
Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Ilsede
hier: Bebauungsplan Nr. 97 "Windenergieanlagen II" in der Ortschaft Solschen,
für das in der Anlage dargestellte Gebiet
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ilsede hat in seiner Sitzung am 15.12.2020 dem Entwurf des o. g. Bauleitplans nebst Begründung zugestimmt und die dritte öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel der Planung ist die Anpassung der gemeindlichen Bebauungsplanung an die regionalplanerische Erweiterung des Vorranggebiets Windenergienutzung PE 6 "Hohenhameln Bierbergen" Die Gemeinde Ilsede steuert damit die künftige Anzahl, Lage und Nabenhöhe von Standorten für Windenergieanlagen.
Der Entwurf des Bebauungsplans nebst Begründung liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 25.01.2021 bis einschließlich 25.02.2021
während der Öffnungszeiten (Mo. - Fr. 08.30 - 12.00 Uhr, Mo. - Di. 14.00 - 15.30 Uhr, Do. 14.00 - 17.00 Uhr) und nach telefonischer Terminabsprache in der Außenstelle der Gemeindeverwaltung Ilsede, Am Breiten Tor 1, 31246 Ilsede, Raum 15, 1. Obergeschoss, öffentlich aus. Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Verwaltung auf unbestimmte Zeit für den allgemeinen Publikumsverkehr nur eingeschränkt mit vorheriger Terminabsprache zugänglich. Eine Einsichtnahme der Unterlagen ist daher ausschließlich nach Terminvereinbarung (Tel.: 05172/411-815 oder Online-Terminkalender im Internet unter https://www.gemeinde-ilsede.de) und unter Beachtung der zu der Zeit geltenden Bestimmungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie möglich.
Die Planunterlagen sind gem. § 4a Abs. 4 BauGB auch im Internet unter
https://www.gemeinde-ilsede.de/buerger-politik/bekanntmachungen/bauleitplanung/ einseh- und downloadbar.
Bestandteile der ausgelegten Unterlagen sind neben dem Planentwurf und der Begründung auch:
- Gutachten zur Avifauna,
- Gutachten zu Feldhamstern,
- Gutachten zu Fledermäusen,
- Gutachten zu Geräuschimmissionen,
- Ermittlung Kompensationsbedarf Landschaftsbild
- Landschaftsrahmenplan des Landkreises Peine sowie
- Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den vorhergehenden Planverfahren gem. § 4 Absätze 1 und 2 BauGB.
In den Unterlagen liegen umweltrelevante Informationen zu folgenden Themenfeldern vor:
- Schutzgut Mensch:
- Verweis auf die Notwendigkeit des Nachweises der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften des Immissionsschutzes.
- Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:
- Hinweis auf den erforderlichen Untersuchungsumfang eines entsprechenden Gutachtens über kollisionsgefährdete Vogelarten.
- Hinweis auf die planungsrechtliche Berücksichtigung der Waldfläche im Geltungsbereich.
- Hinweis auf die Verwendung von naturschutzfachlichen Arbeitshilfen.
- Hinweis auf Ausgestaltung und Lage von Ausgleichsflächen für Feldlerchen und Feldhamster sowie auf die Notwendigkeit der Nachkontrolle vor Baubeginn/ Baueingriff bei Feldhamstern.
- Schutzgut Boden:
- Hinweis auf das Vorhandensein eines Bodens mit einer hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit im gesamten Geltungsbereich.
- Schutzgut Wasser
- Hinweis auf die Funktionserhaltung des teilweise am südlichen Rand des Geltungsbereichs verlaufenden Gaben.
- Schutzgut Landschaft
- Hinweis auf die Notwendigkeit eines Ausgleichs für den Eingriff in das Landschaftsbild.
- Schutzgut Kultur- und Sachgüter:
- Hinweis auf den sparsamen und produktivitätserhaltenden Umgang mit landwirtschaftlichen Flächen (Produktionsgut).
- Hinweise auf die vorhandenen Gas- und Elektrizitätsleitungen sowie Richtfunkverbindungen (Produktionsgut).
Innerhalb der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Ilsede vorgebracht werden. Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Sie mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen der Bauleitplan-Verfahren für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den Stellungnehmenden gegenüber genutzt.
Ilsede, 14.01.2021
Gemeinde Ilsede
Der Bürgermeister
Fründt
Bekantmachungstext zum Bebauungsplan Nr. 97 Windenergieanlagen II
Bebauungsplan Nr. 97 Windenergieanlagen II
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 97 Windenergieanlagen II
Landschaftsbildbewertung und Ersatzgeldberechnung
Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Ilsede
hier: Bebauungsplan Nr. 106 „Westlich der Sommerstraße“ in der Ortschaft Gadenstedt für das in der Anlage dargestellte Gebiet
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ilsede hat in seiner Sitzung am 15.12.2020 dem Entwurf des o. g. Bauleitplans nebst seiner Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel der Planung ist, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Wohngebiet westlich der Sommerstraße in Gadenstedt zu schaffen.
Als Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den Innenbereich gemäß § 13b BauGB, der im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB aufgestellt wird, wird bei der Planaufstellung von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Der Planentwurf mit Begründung liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 25.01.2021 bis einschließlich 25.02.2021
während der Öffnungszeiten (Mo. - Fr. 08.30 - 12.00 Uhr, Mo. - Di. 14.00 - 15.30 Uhr, Do. 14.00 - 17.00 Uhr) und nach telefonischer Terminabsprache in der Außenstelle der Gemeindeverwaltung Ilsede, Am Breiten Tor 1, 31246 Ilsede, Raum 15, 1. Obergeschoss, öffentlich aus. Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Verwaltung auf unbestimmte Zeit für den allgemeinen Publikumsverkehr nur eingeschränkt mit vorheriger Terminabsprache zugänglich. Eine Einsichtnahme der Unterlagen ist daher ausschließlich nach Terminvereinbarung (Tel.: 05172/411-815 oder Online-Terminkalender im Internet unter https://www.gemeinde-ilsede.de) und unter Beachtung der zu der Zeit geltenden Bestimmungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie möglich.
Die Planunterlagen sind gem. § 4a Abs. 4 BauGB auch im Internet unter
https://www.gemeinde-ilsede.de/buerger-politik/bekanntmachungen/bauleitplanung/ einseh- und downloadbar.
Bestandteile der ausgelegten Unterlagen sind auch:
- fachgutachterliche Stellungnahmen zu möglichen Lärm- und Erschütterungseinflüssen aus der Bahnstrecke der Verkehrsbetriebe Peine-Salzgitter (VPS),
- Erfassung der Feldhamster, Fledermäuse, Brutvögel und Amphibien und artenschutzrechtliche Bewertung.
Innerhalb der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Ilsede vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Sie mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen der Bauleitplan-Verfahren für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Ilsede, 14.01.2021
Gemeinde Ilsede
Der Bürgermeister
Fründt
Bekanntmachungstext zum Bebauungsplan Nr. 106 Westlich Sommerstraße
Bebauungsplan Nr. 106 Westlich der Sommerstraße
Schalltechnische Stellungnahme
Stellungnahme zu Erschütterungen
Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Ilsede
hier: Bebauungsplan Nr. 109 „Sültenacker“ für das in der Anlage dargestellte Gebiet
Der Rat der Gemeinde Ilsede hat in seiner Sitzung am 02.07.2020 die Aufstellung des o.g. Bebauungsplans beschlossen.
Ziel des Bebauungsplans ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Wohngebiet in der Ortschaft Münstedt zu schaffen. Hiermit soll der Eigenentwicklung der Ortschaft Rechnung getragen werden.
Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Planskizze.
Die frühzeitige Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erfolgt im Rahmen der Auslegung eines Planentwurfs mit Begründung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit
vom 24.02.2021 bis einschließlich 09.03.2021
während der Öffnungszeiten (Mo. - Fr. 08.30 - 12.00 Uhr, Mo. - Di. 14.00 - 15.30 Uhr, Do. 14.00 - 17.00 Uhr) und nach telefonischer Terminabsprache in der Außenstelle der Gemeindeverwaltung Ilsede, Am Breiten Tor 1, 31246 Ilsede, Besprechungsraum Erdgeschoss. Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Verwaltung auf unbestimmte Zeit für den allgemeinen Publikumsverkehr nur eingeschränkt mit vorheriger Terminabsprache zugänglich. Eine Einsichtnahme der Unterlagen ist daher ausschließlich nach Terminvereinbarung (Tel.: 05172/411-815 oder Online-Terminkalender im Internet unter https://www.gemeinde-ilsede.de) und unter Beachtung der zu der Zeit geltenden Bestimmungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie möglich.
Die Planung ist auch im Internet unter dem nachstehenden Link einsehbar:
https://www.gemeinde-ilsede.de/buerger-politik/bekanntmachungen/bauleitplanung/
Innerhalb der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich bei der Gemeinde Ilsede vorgebracht werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Sie mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen der Bauleitplan-Verfahren für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Ilsede, 16.02.2021
Gemeinde Ilsede
Der Bürgermeister
Fründt
Bekanntmachung BPlan Sültenacker
Bebauungsplan Nr 109 Sültenacker
Bauleitplanung 2020 - Bekanntmachungen
Bauleitplanung der Gemeinde Ilsede
hier:
39. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Ilsede für das in der Anlage dargestellte Gebiet
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ilsede hat in seiner Sitzung am 30.06.2020 dem Entwurf des o. g. Bauleitplans nebst seiner Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Gemeinde Ilsede wurde durch Fusion der Gemeinden Ilsede und Lahstedt zum 01.01.2015 neu gebildet. Dabei gelten gem. § 204 Abs. 2 BauGB die bestehenden Flächennutzungspläne der Altgemeinden Ilsede und Lahstedt fort.
Betroffen von der Planänderung ist der Flächennutzungsplan für das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Ilsede. Die 39. Änderung des Flächennutzungsplans wird erforderlich, um die Darstellungen des wirksamen Plans den veränderten Vorstellungen der Gemeinde zur Weiterentwicklung ihrer gemeindlichen Einrichtungen anzupassen. Konkret sind Neubauten für eine Kindertagesstätte in Groß Bülten und für eine Ortsfeuerwehr in Groß Ilsede geplant. In Groß Ilsede soll zusätzlich ein zentraler Kinderspielplatz mit einem Bolzplatz planerisch vorbereitet werden. In Groß Bülten wird eine Fläche zugunsten von Maßnahmen für Natur, Boden und Landschaft ausgewiesen.
Der Planentwurf mit Begründung liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 14.12.2020 bis einschließlich 18.01.2021
während der Öffnungszeiten (Mo. - Fr. 08.30 - 12.00 Uhr, Mo. - Di. 14.00 - 15.30 Uhr, Do. 14.00 - 17.00 Uhr) und nach telefonischer Terminabsprache in der Außenstelle der Gemeindeverwaltung Ilsede, Am Breiten Tor 1, 31246 Ilsede, Raum 15, 1. Obergeschoss, öffentlich aus. Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Verwaltung auf unbestimmte Zeit für den allgemeinen Publikumsverkehr nur eingeschränkt mit vorheriger Terminabsprache zugänglich. Eine Einsichtnahme der Unterlagen ist daher ausschließlich nach Terminvereinbarung (Tel.: 05172/411-815 oder Online-Terminkalender im Internet unter https://www.gemeinde-ilsede.de) und unter Beachtung der zu der Zeit geltenden Bestimmungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie möglich.
Die Planung ist auch im Internet unter https://www.gemeinde-ilsede.de/buerger-politik/bekanntmachungen/bauleitplanung/ einsehbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Bestandteile der ausgelegten Unterlagen sind auch:
- der Umweltbericht als Teil der Begründung,
- ein Schalltechnisches Gutachten zum Neubau des Bolzplatzes in Groß Ilsede,
- die Eingriffsregelung gem. § 1a Abs. 3 BauGB als Teil der Begründung,
- ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit Aussagen zum Artenschutz für den Bau der Kindertagesstätte in Groß Bülten,
- der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Peine sowie
- Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Verfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
In den Unterlagen liegen umweltrelevante Informationen zu folgenden Themenfeldern vor:
1. Mensch (Bevölkerung):
- Untersuchung der Lärmauswirkungen der geplanten Bolzplatznutzung auf die umliegende Wohnbebauung sowie auf die Janusz-Korczak-Schule. Das Gutachten weist nach, dass eine Bolzplatznutzung mit den Anforderungen zum Schutz vor Lärm in Einklang gebracht werden kann.
- Hinweise der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB Wolfenbüttel, wonach die Bundesstraße B444 im Verlauf von Groß Ilsede eine durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge von 13.400 Kraftfahrzeugen/24h aufweist.
2. Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:
- Das Fällen von Bäumen zum Bau des Kindergartens führt zu einem Verlust möglicher Brut- und Wohnstätten von Vögeln und Fledermäusen, die durch das Aufhängen von Kästen ersetzt werden.
- Für den Kinderspielplatz/Bolzplatz und für den Standort der Feuerwehr werden artenschutzrechtliche Untersuchungen zu Brutvögel, Fledermäuse und dem Feldhamster durchgeführt, deren Ergebnisse im Rahmen der Realisierung beachtet werden.
3. Schutzgut Fläche:
- Erhebliche Beeinträchtigungen ergeben sich hier nicht, da die Maßnahmen vor allem den Innenbereich betreffen.
4. Boden:
- Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen sind nicht bekannt.
- Funktionsbewertung in der Eingriffsregelung. Im Flächennutzungsplan wird hierfür eine Fläche in Groß Bülten ausgewiesen, auf der Gehölze gepflanzt werden.
5. Wasser
- Funktionsbewertung im Rahmen der Eingriffsregelung. Der Ausgleich erfolgt u. a. durch die Bepflanzungen in Groß Bülten.
6. Klima/Luft
- Funktionsbewertung im Rahmen der Eingriffsregelung. Der Ausgleich erfolgt u. a. durch die Bepflanzungen in Groß Bülten.
7. Landschaft/Ortsbild
- Funktionsbewertung im Rahmen der Eingriffsregelung. Der Ausgleich erfolgt u. a. durch die Bepflanzungen in Groß Bülten. Für den geplanten Spielplatz/Bolzplatz werden Eingrünungsmaßnahmen vorgenommen.
8. Kultur- und Sachgüter
- Hinweis des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zur Salzstockhochlage in Groß Ilsede. Dort sind bei der Errichtung von Gebäuden konstruktive Sicherungsmaßnahmen einzuplanen.
- Hinweis des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) für den Bereich Groß Bülten zu Sandeinspülungen durch das ehemaligen Eisenerzbergwerk Bülten-Adenstedt.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Sie mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen der Bauleitplan-Verfahren für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Ilsede, 17.11.2020
Gemeinde Ilsede
Der Bürgermeister
In Vertretung
Take
Dokumente (PDF)
39_Aenderung_FNP_ehem_Gemeinde_Ilsede
Begruendung_zur_39_Aenderung_ehem_Gemeinde_Ilsede
Gebietsabgrenzung_zur_39_Aenderung_FNP_ehem_Gemeinde_Ilsede
Fachbeitrag_zum_Artenschutz_Aenderungsbereich_1
Fachbeitrag_zum_Artenschutz_Aenderungsbereich_2
Fachbeitrag_zum_Artenschutz_Aenderungsbereich_3
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Ilsede
hier: 38. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der ehemaligen
Gemeinde Lahstedt und
Bebauungsplan „Windenergieanlagen PE8 Ost“,
für die in den Anlagen dargestellten Gebiete
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ilsede hat in seiner Sitzung am 28.04.2020 den Entwürfen der o. g. Bauleitpläne nebst seinen Begründungen zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel dieser Bauleitplanung ist die Anpassung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Lahstedt an die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2008 für den Großraum Braunschweig „Weiterentwicklung Windenergienutzung“, die am 02.05.2020 in Kraft getreten ist. Mit der 1. Änderung des RROP 2008 wurden die bestehenden „Vorranggebiete Windenergienutzung“ PE8 und PE6 erweitert. Die Erweiterungsflächen, die sich im Gebiet der ehemaligen Gemeinde Lahstedt befinden, werden in den Flächennutzungsplan als „Sonderbaufläche Windenergie“ gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO aufgenommen.
Durch den Bebauungsplan „Windenergieanlagen PE8 Ost“, der die Erweiterungsfläche des Vorranggebietes PE8 verbindlich überplant, will die Gemeinde die künftige Anzahl, Lage und Höhe der Windenergieanlagen im Gebiet steuern und regeln. Für eine zweifelfreie Nachvollziehbarkeit der Planung anhand von Flurstücksgrenzen und wegen der Festsetzung erforderlicher Ausgleichsflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft durch die Windenergieanlagen (WEA), ist der Bebauungsplanbereich größer als der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans.
Die Planentwürfe mit Begründung liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 02.06.2020 bis einschließlich 02.07.2020
während der Öffnungszeiten (Mo. - Fr. 08.30 - 12.00 Uhr, Mo. - Di. 14.00 - 15.30 Uhr, Do. 14.00 - 17.00 Uhr) und nach telefonischer Terminabsprache in der Außenstelle der Gemeindeverwaltung Ilsede, Am Breiten Tor 1, 31246 Ilsede, Raum 15, 1. Obergeschoss, aus. Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Verwaltung auf unbestimmte Zeit für den allgemeinen Publikumsverkehr nur eingeschränkt mit vorheriger Terminabsprache zugänglich. Eine Einsichtnahme der Unterlagen ist daher ausschließlich nach Terminvereinbarung (Tel.: 05172/411-815 oder Online-Terminkalender im Internet unter https://www.gemeinde-ilsede.de) und unter Beachtung der zu der Zeit geltenden Bestimmungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie möglich.
Bestandteile der ausgelegten Unterlagen sind auch:
- der Umweltbericht als Teil der Begründung,
- ein Gutachten zu Geräuschimmissionen,
- ein Gutachten zum Schattenwurf,
- ein Gutachten zum Eisabwurf,
- die Eingriffsregelung gem. § 1a Abs. 3 BauGB,
- ein Gutachten zu Feldhamster,
- ein Gutachten zu Fledermäusen,
- ein Gutachten zu Feldlerchen und Bodenbrüter,
- ein Gutachten zu Greifvögel,
- der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Peine sowie
- Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Verfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
In den Unterlagen liegen umweltrelevante Informationen zu folgenden Themenfeldern vor:
- Mensch (Bevölkerung):
- Untersuchung der Lärmbelastung durch die geplanten WEA mit dem Ergebnis, dass die WEA in der Nachtzeit „schallreduziert“ betrieben werden müssen.
- Untersuchung zu Schattenwurf mit dem Hinweis, dass hier Regelungstechnik zum Einsatz kommen muss, die mögliche Schattenwürfe auf ein nicht erheblich beeinträchtigendes Maß reduziert.
- Gefahren durch Eisabwurf werden aufgrund der Entfernung zu den Orten und Straßen ausgeschlossen.
- Hinweise der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB Wolfenbüttel, auf die Beachtung der Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszonen zur Bundesstraße und den im Windenergieerlass des Landes geregelten Abständen zwischen WEA und Straßen.
- Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:
- Der Ausgleich für Eingriffe durch die WEA im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) erfolgt durch die Umwandlung von Acker zu Grünland und das Anpflanzen von Gehölzen im Verlauf des Flöthegrabens.
- Feldhamster wurden nicht aufgefunden.
- Beeinträchtigungen für Fledermäuse werden durch die große Höhe der Anlage verringert und der Flöthegraben als wesentlicher Flugkorridor für Fledermäuse wird von WEA freigehalten.
- Beeinträchtigungen für Brutvögel wurden nicht ermittelt.
- Beeinträchtigungen für Greifvögel wurden aufgrund beabsichtigter „Lenkungsmaßnahmen“ nicht ermittelt.
- Hinweis der Unteren Naturschutzbehörde auf Erhalt von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der vergangenen Flurbereinigungsmaßnahmen.
- Schutzgut Fläche:
- Beeinträchtigungen ergeben sich durch die Bodenversiegelung (Fundamente, Wegebau).
- Boden:
- Altlasten oder schädliche Bodenverunreinigungen sind nicht bekannt.
- Funktionsbewertung in der Eingriffsregelung gem. BNatSchG. In der Folge sind Wege und Stellplatzflächen wasserdurchlässig zu befestigen.
- Wasser
- Funktionsbewertung im Rahmen der allgemeinen Auswertung von Informationssystemen und Plänen in der Eingriffsregelung gem. BNatSchG.
- Klima/Luft
- Funktionsbewertung im Rahmen der allgemeinen Auswertung von Informationssystemen und Plänen in der Eingriffsregelung gem. BNatSchG.
- Landschaft
- Funktionsbewertung im Rahmen der allgemeinen Auswertung von Informationssystemen und Plänen in der Eingriffsregelung gem. BNatSchG. Der Ausgleich erfolgt durch die allgemeinen Maßnahmen zugunsten von Tieren, Pflanzen und biologischer Vielfalt.
- Kultur- und Sachgüter
- Hinweis der Unteren Denkmalschutzbehörde auf Beeinträchtigung der Sichtachse Bismarkturm in Oberg nach Süden.
- Hinweis der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und des Niedersächsischen Landvolks auf den Erhalt der vorhandenen Wege/Feldzufahrten und die Wahrung der Durchlässigkeit. Das vorhandene Drainagesystem ist zu erhalten.
Innerhalb der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Ilsede vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
In Bezug auf die 38. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Lahstedt wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Sie mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Die Gemeinde Ilsede ist die verantwortliche Stelle. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden Daten im Rahmen der Bauleitplanverfahren für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. Die Daten werden ausschließlich intern verarbeitet.
Es wird darauf hingewiesen, dass Ihnen gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verschiedene Rechte als betroffene Person zustehen.
Ilsede, 18.05.2020
Gemeinde Ilsede
Der Bürgermeister
Fründt
Gebietsabgrenzung 1 WEA PE8 Ost 38 Änd FNP
Gebietsabgrenzung 2 WEA PE8 Ost BPlan
38.Änderung FNP ehemalige Gemeinde Lahstedt
Begründung zur 38. Änderung FNP ehemalige Gemeinde Lahstedt
Bebauungsplan „Windenergieanlagen PE8 Ost“
Begründung zum Bebauungsplan „Windenergieanlagen PE8 Ost“
Gutachten zum Bebauungsplan "Windenergieanlagen PE 8 Ost"
1 WEA PE8 Ost – Geräuschimmissionen
4 WEA PE8 Ost – Eingriffsregelung
Artenschutz
5.3.0 WEA PE8 Ost – Feldlerchen und Bodenbrüterkartierung 2015 – 2017
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Ilsede
hier: 35. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der ehemaligen der Gemeinde Ilsede für das in der Anlage dargestellte Gebiet
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ilsede hat in seiner Sitzung am 28.04.2020 dem Entwurf des o. g. Bauleitplans nebst seiner Begründung zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel dieser Bauleitplanung ist die Anpassung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Ilsede an die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2008 für den Großraum Braunschweig "Weiterentwicklung Windenergienutzung", die am 02.05.2020 in Kraft getreten ist. Mit der 1. Änderung des RROP 2008 wurde das bestehende "Vorranggebiet Windenenergienutzung" PE6 auf dem Gebiet der ehemaligen Gemeinde Ilsede erweitert. Diese Erweiterungsfläche übernimmt die Gemeinde in den Flächennutzungsplan als "Sonderbaufläche Windenergie" gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO.
Der Planentwurf mit Begründung liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 02.06.2020 bis einschließlich 02.07.2020
während der Öffnungszeiten (Mo. - Fr. 08.30 - 12.00 Uhr, Mo. - Di. 14.00 - 15.30 Uhr, Do. 14.00 - 17.00 Uhr) und nach telefonischer Terminabsprache in der Außenstelle der Gemeindeverwaltung Ilsede, Am Breiten Tor 1, 31246 Ilsede, Raum 15, 1. Obergeschoss, aus. Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Verwaltung auf unbestimmte Zeit für den allgemeinen Publikumsverkehr nur eingeschränkt mit vorheriger Terminabsprache zugänglich. Eine Einsichtnahme der Unterlagen ist daher ausschließlich nach Terminvereinbarung (Tel.: 05172/411-815 oder Online-Terminkalender im Internet unter https:// www.gemeinde-ilsede.de) und unter Beachtung der zu der Zeit geltenden Bestimmungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie möglich.
Bestandteile der ausgelegten Unterlagen sind auch:
der Umweltbericht als Teil der Begründung,
Bewertung Avifauna 2003
Bewertung Avifauna 2013
Bewertung Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen
Prüfung Abstände bestimmter Vogelarten 2014
Prüfung Abstände bestimmter Vogelarten 2015
Landschaftsrahmenplan des Landkreises Peine sowie
Stellungnahmen (SN) der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu den drei Verfahren gem. § 4 Absätze 1 und 2 BauGB aus den Jahren 2012, 2013/2014 und 2016.
In den Unterlagen liegen umweltrelevante Informationen zu folgenden Themenfeldern vor:
Mensch (Bevölkerung):
[2016, 2013/2014 und 2012] SN der Gemeinde Hohenhameln zur Beachtung zur Beachtung des Immissionsschutzes der Wohnbebauung der Orte Stedum und Bierbergen. Der Immissionsschutz wird beachtet, siehe aktuelle Begründung.
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:
[2016] SN der Unteren Naturschutzbehörde (LK PE) zum Untersuchungsumfang der naturschutzfachlichen Gutachten und zur Nähe der Baufläche zu Wald. Die Begründung wurde zum Untersuchungsumfang der Gutachten ergänzt. Der Waldabstand wurde vergrößert.
[2016 & 2013/2014] SN des Forstamts WF zum Waldabstand. Der Waldabstand wurde nach der SN aus 2016 vergrößert, nach der SN war er 2013/2014 beibehalten worden.
[2013/2014] SN der Unteren Naturschutzbehörde (LK PE) zum Untersuchungsumfang der naturschutzfachlichen Gutachten und deren Auswertungsumfang in der Begründung des Bauleitplans sowie zur Nähe zu Wald. Es wurde eine neue avifaunistische Bewertung erstellt und in die Begründung eingearbeitet. Der Auswertung der weiteren Gutachten war überarbeitet worden. Der Waldabstand ist seinerzeit beibehalten worden.
[2012] SN der Unteren Naturschutzbehörde (LK PE) zum Untersuchungsumfang der avifaunistisch wertvollen Bereiche, zum Verbreitungsgebiet des Feldhamsters sowie zur Nähe zu Wald. Die Begründung ist zum Aspekt Avifauna überarbeitet, der Waldabstand beibehalten worden. Der Feldhamsterschutz ist auf der Planungsebene des Bebauungsplans sicherzustellen.
Boden:
[2012 & 2013/2014] SN des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie: Forderung nach eingehender Untersuchung und Bewertung des Schutzguts Boden, insbesondere zu den Aspekten 'besondere Standorteigenschaften', natürliche Bodenfruchtbarkeit, natur- oder kulturgeschichtliche Bedeutung und seltene Böden. Die Untersuchung und Bewertung ist nach der SN aus 2013/2014 vertieft, nach der SN aus 2012 waren die Hinweise zur Kenntnis genommen worden.
Landschaft
[2012] SN der Stadt Peine zur Betroffenheit des Landschaftsbildes. Die Betroffenheit des Schutzguts wurde im Rahmen der Bebauungsplanung geprüft und bewertet. Die Begründung wurde dazu überarbeitet.
Kultur- und Sachgüter
[2016] SN der Avacon AG (Salzgitter) zu einer Elektrizitätsfreileitung und zwei unterirdische Gashochdruckleitungen. Die Leitungen waren bereits Bestandteil der Planung.
[2013/2014 & 2012] SN des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie: Bestätigung der dargestellten Gastransportleitung.
[2013/2014 & 2012] SN der E.ON Netz GmbH zu einer 110 kV Leitung bzw. zum allgemeinen Leitungsverlauf. Die konkret vorhandene 110 kV Leitung war bereits 2012 Bestandteil der Planung.
[2012] SN der Unteren Denkmalschutzbehörde (LK PE) zum Baudenkmalschutz: Die Behörde stellt ihre Bedenken zurück.
[2012] SN der Landwirtschaftskammer: Hinweise zur landwirtschaftsverträglichen Windenergienutzung. Die Hinweise wurden in die Begründung aufgenommen.
Innerhalb der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Ilsede vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
In Bezug auf die 35. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Ilsede wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Sie mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Die Gemeinde Ilsede ist die verantwortliche Stelle. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. Die Daten werden ausschließlich intern verarbeitet. Es wird darauf hingewiesen, dass Ihnen gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verschiedene Rechte als betroffene Person zustehen.
Ilsede, 18.05.2020
Gemeinde Ilsede
Der Bürgermeister
Fründt
Bekanntmachung 35.Änderung FNP
Gebietsabgrenzung 35.Änderung FNP
35. Änderung FNP ehemalige Gemeinde Ilsede
Begründung zur 35. Änderung FNP ehemalige Gemeinde Ilsede
1.1 Avifaunistische Bewertung 2003
1.2 Avifaunistisches Bewertung Solschen-Okt-2013
Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Ilsede
hier: Bebauungsplan Nr. 100 „Groß Ilsede-Nord III“, für das in der Anlage dargestellte Gebiet
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ilsede hat in seiner Sitzung am 06.10.2020 dem Entwurf des o. g. Bauleitplans nebst seinen Begründungen zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Wohngebiet in der Ortschaft Groß Ilsede geschaffen werden, um sowohl der Eigenentwicklung der Ortschaft Groß Ilsede wie auch der allgemeinen Wohnbaulandnachfrage in der Gemeinde Ilsede Rechnung zu tragen. Zugleich bereitet die Planung einen Straßenanschluss an die Bundesstraße B444 vor, um den Schmedenstedter Weg verkehrlich zu entlasten.
Der Planentwurf mit Begründung liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 09.11.2020 bis einschließlich 09.12.2020
während der Öffnungszeiten (Mo. - Fr. 08.30 - 12.00 Uhr, Mo. - Di. 14.00 - 15.30 Uhr, Do. 14.00 - 17.00 Uhr) und nach telefonischer Terminabsprache in der Außenstelle der Gemeindeverwaltung Ilsede, Am Breiten Tor 1, 31246 Ilsede, Raum 15, 1. Obergeschoss, aus. Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Verwaltung auf unbestimmte Zeit für den allgemeinen Publikumsverkehr nur eingeschränkt mit vorheriger Terminabsprache zugänglich. Eine Einsichtnahme der Unterlagen ist daher ausschließlich nach Terminvereinbarung (Tel.: 05172/411-815 oder Online-Terminkalender im Internet unter https://www.gemeinde-ilsede.de) und unter Beachtung der zu der Zeit geltenden Bestimmungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie möglich.
Bestandteile der ausgelegten Unterlagen sind auch:
der Umweltbericht als Teil der Begründung,
ein Gutachten zu Geräuschimmissionen des Verkehrs und des Gewerbes,
die Eingriffsregelung gem. § 1a Abs. 3 BauGB als Teil der Begründung,
ein Gutachten zu Brutvögel und zum Feldhamster
der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Peine sowie
Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Verfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
In den Unterlagen liegen umweltrelevante Informationen zu folgenden Themenfeldern vor:
Mensch (Bevölkerung):
Untersuchung der Lärmauswirkungen des Straßen-und des Schienenverkehrs auf das geplante Baugebiet mit Hinweisen zu Schallschutzmaßnahmen. In der Folge wird das Plangebiet gegenüber der Bundessstraße mit einer Lärmschutzanlage geschützt. Zusätzlich ist baulicher Schallschutz an den Wohngebäuden vorzunehmen.
Untersuchung der Lärmauswirkungen des Gewerbegebietes „Peiner Feld“ auf das geplante Baugebiet.
Verkehrsuntersuchung für den Prognosezeitraum 2030 als Grundlage zur Ausbildung des geplanten Straßenanschlusses an die Bundesstraße B444 und als Grundlage für die Untersuchung der Lärmauswirkungen des Straßenverkehrs.
Hinweise der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB Wolfenbüttel, auf die Erfordernisse, die bei der Herstellung des Straßenanschlusses an die Bundessstraße B444 zu beachten sind.
Hinweis der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und des Niedersächsischen Landvolks auf die Förderpumpe eines Beregnungsbrunnens. Da sich das Förderaggregat in mehr als 400 m Entfernung zum geplanten Baugebietsrand befindet, sind wesentliche negative Einwirkungen auf die Wohngesundheit ausgeschlossen.
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:
Feldhamster und Brutvögel wurden im Plangebiet nicht festgestellt.
Der Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft, erfolgt durch die Extensivierung einer Ackerfläche, die sich außerhalb des Plangeltungsbereiches befindet. Hiermit wird auch dem Verlust von potentiellem Feldhamsterland sowie den Belangen der Feldlerche Rechnung getragen.
Schutzgut Fläche:
Beeinträchtigungen ergeben sich durch die Bodenversiegelung im geplanten Baugebiet. Der Ausgleich erfolgt durch die Maßnahmen zugunsten von Tieren, Pflanzen und biologischer Vielfalt.
Boden:
Altlasten oder schädliche Bodenverunreinigungen sind nicht bekannt.
Funktionsbewertung in der Eingriffsregelung. Der Ausgleich erfolgt durch die Maßnahmen zugunsten von Tieren, Pflanzen und biologischer Vielfalt.
Wasser
Funktionsbewertung im Rahmen der allgemeinen Auswertung von Informationssystemen und Plänen in der Eingriffsregelung. Der Ausgleich erfolgt durch die Maßnahmen zugunsten von Tieren, Pflanzen und biologischer Vielfalt.
Klina/Luft
Funktionsbewertung im Rahmen der allgemeinen Auswertung von Informationssystemen und Plänen in der Eingriffsregelung. Der Ausgleich erfolgt durch die Maßnahmen zugunsten von Tieren, Pflanzen und biologischer Vielfalt.
Landschaft
Funktionsbewertung im Rahmen der allgemeinen Auswertung von Informationssystemen und Plänen in der Eingriffsregelung. Der Ausgleich erfolgt durch die Maßnahmen zugunsten von Tieren, Pflanzen und biologischer Vielfalt.
Kultur- und Sachgüter
Hinweis der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und des Niedersächsischen Landvolks auf den mit der Baugebietsentwicklung einhergehenden Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche.
Hinweis der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer und dem Gewerbeaufsichtsamt auf mögliche Konflikte zwischen der geplanten Wohnbebauung und der Gewerbenutzung im „Peiner Feld“. Diese Situation wurde im Schallgutachten betrachtet und im Bebauungsplan so berücksichtigt, dass den Betrieben im Gewerbegebiet durch das Baugebiet keine Einschränkungen entstehen.
Hinweis des Staatlichen Baumanagement auf die Lage der Straßenmeisterei Groß Ilsede und deren mögliche Lärmimmissionen. Die Immissionen der Straßenmeisterei Groß Ilsede sind in die schalltechnische Untersuchung des Gewerbelärms mit eingeflossen.
Innerhalb der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Ilsede vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Sie mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen der Bauleitplan-Verfahren für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Ilsede, 20.10.2020
Gemeinde Ilsede
Der Bürgermeister
ez. Fründt
Bekanntmachungstext zum BPlan Nr. 100 Groß Ilsede-Nord III
Gebietsabgrenzung BPlan Nr . 100 Groß Ilsede-Nord III
BPlan Nr. 100 Groß Ilsede-Nord III
Begründung zum BPlan Nr. 100 Groß Ilsede-Nord III
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Schalltechnisches Gutachten
Bauleitplanung 2019 - Bekanntmachungen
Bekanntmachung
Planfeststellungsverfahren für den Bau des Teilabschnittes A der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wahle-Mecklar zwischen den Umspannwerken Wahle und Lamspringe
Der Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 31..05.2019, P213-05020-10 WM A, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 04.07.2019 bis einschließlich zum 17.07.2019 bei der Gemeinde IIsede während der Dienststunden
- montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr,
- donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr sowie
- freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
in der VerwaltungsaußensteIle Gadenstedt, (Raum 16), Am Breiten Tor 1, IIsede-Gadenstedt zur allgemeinen Einsicht aus.
Darüber hinaus können der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan (ungesiegelt) im o. g. Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite
eingesehen werden.
Im Falle von Abweichungen ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich (§ 27a Abs. 1 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Eine Einsichtnahme in den Planfeststellungsbeschluss und den festgestellten Plan ist während dieses Zeitraumes auch bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Stabsstelle Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, nach vorheriger Terminabsprache, möglich.
Die individuelle Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses wird durch öffentliche Bekanntmachung im Niedersächsischen Ministerialblatt und in der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung, der Peiner Allgemeinen Zeitung, den Peiner Nachrichten, der Goslarschen Zeitung, dem Seesener Beobachter, der Braunschweiger Zeitung, den Northeimer Neuesten Nachrichten, der Salzgitter Zeitung und der Alfelder Zeitung ersetzt.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, als zugestellt.
Gemeinde IIsede
Der Bürgermeister
In Vertretung
Michael Take
Erster Gemeinderat
Bekanntmachung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Hindenburgstraße, Ortschaft Groß Lafferde
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ilsede hat in seiner Sitzung am 26.03.2019 beschlossen, den Bebauungsplan „Hindeburgstraße“ in der Ortschaft Groß Lafferde gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Ziel der Planung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine innerörtliche Nachverdichtung durch Wohnhäuser in Form einer Hinterliegerbebauung im Bereich Hindenburgstraße/Südstraße im Süden der Ortschaft Groß Lafferde zu schaffen.
Als Bebauungsplan der Innenentwicklung erfolgt die Planaufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Der Planentwurf mit Begründung liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
15.04.2019 bis 15.05.2019 (einschließlich)
während der Öffnungszeiten (Mo. – Fr. 08.30 - 12.00 Uhr, Mo. – Di. 14.00 - 15.30 Uhr, Do. 14.00 - 17.00 Uhr) und nach telefonischer Vereinbarung unter 05172/411-815 in der Außenstelle der Gemeindeverwaltung Ilsede, Am Breiten Tor 1, Gadenstedt, Raum 15, 1. Obergeschoss aus.
Innerhalb der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Ilsede vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Sie mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Der Planentwurf mit Begründung kann während des Auslegungszeitraumes auch im Internet unter https://www.gemeinde-ilsede.de/buerger-politik/bekanntmachungen/bauleitplanung/ eingesehen werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus der abgedruckten Planskizze.
Ilsede, 27.03.2019
Gemeinde Ilsede
Der Bürgermeister
Otto-Heinz Fründt
Dokumente zum Download
Bebauungsplan
Offizielle Beteiligung im Planfeststellungsverfahren
Die Vorhabenträger TenneT TSO GmbH und TransnetBW GmbH haben bei der Bundesnetzagentur als Genehmigungsbehörde die Antragsunterlagen zur Höchstspannungsleitung SuedLink eingereicht.
Die Bundesnetzagentur hat nunmehr die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 9 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) eingeleitet.
Alle Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise müssen bis zum 12.07.2019 entweder per Brief an die Bundesnetzagentur, Referat 804, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 3, Abschnitt B) oder per Onlineformular (www.netzausbau.de/beteiligung3-b) eingereicht werden.
Die Antragsunterlagen können während des Zeitraums der Beteiligung bei der Bundesnetzagentur, Willestr.2, 30173 Hannover (Mo - Mi 8:00 - 16:00 Uhr, Do 8:00 - 17:30 Uhr, Fr 8:00 - 13.00 Uhr) oder unter (www.netzausbau.de/beteiligung3-b) Karteikarte "Status" eingesehen werden.
Bauleitplanung 2018 - Bekanntmachungen
Bekanntmachung gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch
Erneute Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 101 „Amselweg“
in der Ortschaft Adenstedt
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ilsede hat in seiner Sitzung am 11.12.2018 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 101 „Amselweg“, Ortschaft Adenstedt, gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen.
Ziel der Planung ist, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Wohngebiet nördlich des Amselweges zu schaffen. Darüber hinaus wird ein Teilbereich südlich des Amselwegs mit in die Planung einbezogen, um auch hier bauplanungsrechtlich eine Wohnbebauung zu ermöglichen. In einem II. Geltungsbereich im Osten der bebauten Ortslage Adenstedt sind Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen.
Als Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den Innenbereich gemäß § 13b BauGB, erfolgt die Planaufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Der Planentwurf mit Begründung liegt gem. § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) BauGB in der Zeit vom
02.01. bis 04.02.2019 (einschließlich)
während der Öffnungszeiten (Mo. – Fr. 08.30 - 12.00 Uhr, Mo – Di 14.00 - 15.30 Uhr, Do .14.00 - 17.00 Uhr) und nach telefonischer Vereinbarung unter Telefon 05172/411-816 in der Außenstelle der Gemeindeverwaltung Ilsede, Am Breiten Tor 1, Gadenstedt, Raum 15, 1. Obergeschoss aus.
Innerhalb der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder Niederschrift bei der Gemeinde Ilsede vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Sie mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Die Gemeinde Ilsede ist die verantwortliche Stelle. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. Die Daten werden ausschließlich intern verarbeitet. Es wird darauf hingewiesen, dass Ihnen gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verschiedene Rechte als betroffene Person zustehen.
Der Planentwurf mit Begründung kann während des Auslegungszeitraumes auch im Internet unter https://www.gemeinde-ilsede.de/buerger-politik/bekanntmachungen/bauleitplanung/ eingesehen werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus der abgedruckten Planskizzen.
Ilsede, 12.12..2018
Gemeinde Ilsede
Der Bürgermeister
Otto-Heinz Fründt
Dokumente zum Download
Bekanntmachung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 102 „Wilhelmschacht“
in der Ortschaft Groß Bülten
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ilsede hat in seiner Sitzung am 18.09.2018 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 102 „Wilhelmschacht“ in der Ortschaft Groß Bülten gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Ziel der Bebauungsplanung ist die Bestandsicherung der auf dem ehemaligen Schachtgelände gele-genen Betriebe mit der Möglichkeit geringfügiger Entwicklungen auch zugunsten des selbstständigen Wohnens.
Der Planentwurf mit Begründung liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
22.10.2018 bis 22.11.2018 (einschließlich)
während der Öffnungszeiten (Mo. – Fr. 08.30 - 12.00 Uhr, Mo – Di 14.00 - 15.30 Uhr, Do .14.00 - 17.00 Uhr) und nach telefonischer Vereinbarung unter Telefon-Nr. 05172/411-815 in der Außenstelle der Gemeindeverwaltung Ilsede, Am Breiten Tor 1, Gadenstedt, Raum 15, 1. Obergeschoss, aus.
Bestandteile der ausgelegten Unterlagen sind auch:
- der Umweltbericht als Teil der Begründung
- die Eingriffsregelung gem. § 1a Abs. 3 BauGB als Teil der Begründung
- der Landschaftsrahmenplan
- Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Verfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
In den Unterlagen liegen umweltrelevante Informationen zu folgenden Themenfeldern vor:
a) Bevölkerung
Aussagen und Bewertungen innerhalb des Umweltberichts sowie in Stellungnahmen zur Verträglichkeit der zulässigen Wohn- und Gewerbenutzungen untereinander sowie zur landwirtschaftlichen Nutzung im Umfeld.
b) Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Aussagen und Bewertungen innerhalb der Eingriffsregelung, des Umweltberichts sowie in Stellungnahmen zu Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen, insbesondere zu Brutvögeln und zu Fledermäusen, sowie zur Bewertung der vorhandenen und künftigen Biotopstrukturen.
c) Fläche
Aussagen und Bewertungen innerhalb des Umweltberichts zum Flächenverlust durch Überbauung.
d) Boden
Aussagen und Bewertungen innerhalb des Umweltberichts sowie in Stellungnahmen zu den Bo-deneigenschaften.
e) Wasser
Hinweis innerhalb des Umweltberichts auf einen verrohrten Graben.
f) Klima/Luft
Aussagen und Bewertungen innerhalb des Umweltberichts in Bezug auf Klimabelastungen durch zusätzliche Versiegelungen.
g) Landschaft
Aussagen und Bewertungen innerhalb des Umweltberichts und des Landschaftsrahmenplans auf die Lage im Wald.
h) Kultur und Sachgüter
Aussagen und Bewertungen innerhalb der Begründung und in Stellungnahmen zum angrenzenden Wald als Wirtschaftsgut.
Die Planung ist auch im Internet unter
https://www.gemeinde-ilsede.de/buerger-politik/bekanntmachungen/bauleitplanung/ einsehbar.
Innerhalb der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Ilsede vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Sie mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus der abgedruckten Planskizze.
Ilsede, den 01.10.2018
Gemeinde Ilsede
Der Bürgermeister
Otto-Heinz Fründt
Dokumente zum Download
B E K A N N T M A C H U N G
Planfeststellungsverfahren für den Bau des Teilabschnittes A der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wahle-Mecklar zwischen den Umspannwerken Wahle
und Lamspringe; 1. Planänderung
- Der Erörterungstermin ist von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr anberaumt worden am
29.10.2018 ab 13.00 Uhr und am 30.10.2018 ab 10.00 Uhr,
im ausgebauten Pferdestall der Wasserburg Gebhardshagen,
Sternbergstraße 7b,
38229 Salzgitter - Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das geplante Bauvorhaben berührt werden, freigestellt.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser muss seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr) zu geben ist. - Bei Ausbleiben eines Beteiligten/ Betroffenen kann auch ohne ihn verhandelt werden.
- Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.
- Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist beschränkt auf diejenigen, die sich geäußert haben, sowie auf Betroffene.
- Soweit über Entschädigungsansprüche nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden sie nicht in dem Erörterungstermin behandelt sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren.
- Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in diesem Planfeststellungsverfahren sind dem Informationsblatt zu entnehmen, das unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar ist.
Der Text dieser Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite www.gemeinde-ilsede.de und unter https://uvp.niedersachsen.de eingesehen werden.
Gemeinde Ilsede
Der Bürgermeister
Fründt
Download PDF-Text der Bekanntmachung:
Bekanntmachung Erörterungstermin Planfeststellung Wahle-Mecklar
Bekanntmachung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 3 „Am Kuhläger“, 4. Änderung,
in der Ortschaft Klein Ilsede
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ilsede hat in seiner Sitzung am 19.06.2018 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 3 „Am Kuhläger“, 4. Änderung, in der Ortschaft Klein Ilsede gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Ziel der Planung ist, auf dem ehemaligen Kinderspielplatz bauplanungsrechtlich eine Wohnbebauung zu ermöglichen.
Als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB, der im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird bei der Planaufstellung von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Der Planentwurf mit Begründung sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
06.08.2018 bis 06.09.2018 (einschließlich)
während der Öffnungszeiten (Mo. – Fr. 08.30 - 12.00 Uhr, Mo – Di 14.00 - 15.30 Uhr, Do .14.00 - 17.00 Uhr) und nach telefonischer Vereinbarung unter Telefon 05172/411-816 in der Außenstelle der Gemeindeverwaltung Ilsede, Am Breiten Tor 1, Gadenstedt, Raum 15, 1. Obergeschoss aus.
In den Unterlagen liegen umweltrelevante Informationen zu folgenden Themenfeldern vor:
-
-
-
Innerhalb der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder Niederschrift bei der Gemeinde Ilsede vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Sie mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Der Planentwurf mit Begründung aber ohne die umweltrelevanten Informationen kann während des Auslegungszeitraumes auch im Internet unter https://www.gemeinde-ilsede.de/oeffentl-bekanntmachungen/bauleitplanung.html eingesehen werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus der abgedruckten Planskizze.
Ilsede, 09.07.2018
Gemeinde Ilsede
Der Bürgermeister
Otto-Heinz Fründt
Dokumente zum Download
Bekanntmachung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 101 „Amselweg“
in der Ortschaft Adenstedt
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ilsede hat in seiner Sitzung am 19.06.2018 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 101 „Amselweg“ in der Ortschaft Adenstedt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Ziel der Planung ist, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Wohngebiet nördlich des Amselweges zu schaffen. Darüber hinaus wird ein Teilbereich südlich des Amselwegs mit in die Planung einbezogen, um auch hier bauplanungsrechtlichen eine Wohnbebauung zu ermöglichen.
Als Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den Innenbereich gemäß § 13b BauGB, der im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird bei der Planaufstellung von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Der Planentwurf mit Begründung sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
06.08.2018 bis 06.09.2018 (einschließlich)
während der Öffnungszeiten (Mo. – Fr. 08.30 - 12.00 Uhr, Mo – Di 14.00 - 15.30 Uhr, Do .14.00 - 17.00 Uhr) und nach telefonischer Vereinbarung unter Telefon 05172/411-816 in der Außenstelle der Gemeindeverwaltung Ilsede, Am Breiten Tor 1, Gadenstedt, Raum 15, 1. Obergeschoss aus.
In den Unterlagen liegen umweltrelevante Informationen zu folgenden Themenfeldern vor:
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Innerhalb der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder Niederschrift bei der Gemeinde Ilsede vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Sie mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Der Planentwurf mit Begründung aber ohne die umweltrelevanten Informationen kann während des Auslegungszeitraumes auch im Internet unter https://www.gemeinde-ilsede.de/oeffentl-bekanntmachungen/bauleitplanung.html eingesehen werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus der abgedruckten Planskizze.
Ilsede, 09.07.2018
Gemeinde Ilsede
Der Bürgermeister
Otto-Heinz Fründt
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Bekanntmachung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 7 „Zitterfeld“, 3. Änderung,
in der Ortschaft Gadenstedt
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ilsede hat in seiner Sitzung am 19.06.2018 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 7 „Zitterfeld“, 3. Änderung, in der Ortschaft Gadenstedt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Die Änderung des Bebauungsplanes ist notwendig, um das Grundstück eines ehemaligen Gewerbebetriebes sowie angrenzender Gartengrundstücke einer neuen Nutzung zuzuführen. Ziel der Planung ist, eine Nachverdichtung im bebauten Innenbereich zur Versorgung der Bevölkerung mit barrierefreien, seniorengerechten Wohnraum.
Als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB, der im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird bei der Planaufstellung von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Der Planentwurf mit Begründung sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
06.08.2018 bis 06.09.2018 (einschließlich)
während der Öffnungszeiten (Mo. – Fr. 08.30 - 12.00 Uhr, Mo – Di 14.00 - 15.30 Uhr, Do .14.00 - 17.00 Uhr) und nach telefonischer Vereinbarung unter Telefon 05172/411-816 in der Außenstelle der Gemeindeverwaltung Ilsede, Am Breiten Tor 1, Gadenstedt, Raum 15, 1. Obergeschoss aus.
In den Unterlagen liegen umweltrelevante Informationen zu folgenden Themenfeldern vor:
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Innerhalb der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder Niederschrift bei der Gemeinde Ilsede vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Sie mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Der Planentwurf mit Begründung aber ohne die umweltrelevanten Informationen kann während des Auslegungszeitraumes auch im Internet unter https://www.gemeinde-ilsede.de/oeffentl-bekanntmachungen/bauleitplanung.html eingesehen werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus der abgedruckten Planskizze.
Ilsede, 09.07.2018
Gemeinde Ilsede
Der Bürgermeister
Otto-Heinz Fründt
Dokumente zum Download
Bauleitplanung 2016 -2017 - Bekanntmachungen
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans "Lahmorgen", zugl. 1. Änderung Nr. 15 "Lahbergweg-Ost" in der Ortschaft Oberg
Bekanntmachung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ilsede hat in seiner Sitzung am 28.03.2017 beschlossen, den Bebauungsplan "Lahmorgen", zugl. 1. Änderung Nr. 15 "Lahbergweg-Ost" gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Ziel der Planung ist die Entwicklung eines Wohngebiets zur Deckung der örtlichen Nachfrage nach Wohngrundstücken in Oberg.
Der Planentwurf mit Begründung liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
18.04.2017 bis 18.05.2017 (einschließlich)
während der Öffnungszeiten (Mo. – Fr. 08.30 - 12.00 Uhr, Mo – Di 14.00 - 15.30 Uhr, Do .14.00 - 17.00 Uhr) und nach telefonischer Vereinbarung unter Telefon 05172/411-816 in der Außenstelle der Gemeindeverwaltung Ilsede, Am Breiten Tor 1, Gadenstedt, Raum 16, 1. Obergeschoss aus.
Bestandteile der ausgelegten Unterlagen sind auch:
- der Umweltbericht als Teil der Begründung
- der Landschaftsrahmenplan
- Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Verfahren gem. § 4 (1) BauGB.
In den Unterlagen liegen umweltrelevante Informationen zu folgenden Themenfeldern vor:
Schutzgut Mensch:
Anregung des Polizeikommissariats Peine zur Verkehrsgestaltung.
Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften:
Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde mit Hinweis auf die Erforderlichkeit der aktuell laufenden Kartierung von Feldhamster und Brutvögel.
Schutzgut Landschaftsbild:
Die Wertung innerhalb des Landschaftsrahmenplans und der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Schutzgut Wasser:
Feststellung der geringen Versickerungsfähigkeit der anstehenden Böden, so dass die Anlage eines Regenwasserrückhaltebeckens erforderlich ist.
Schutzgut Boden:
Aussagen darüber, dass trotz früherer Kohlenwasserstoffbohrungen kein Verdacht auf Altlasten besteht.
Kultur- und Sachgüter:
Stellungnahme des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie mit Hinweis, dass keine Erdfallgefahr besteht. Hinweis der Landwirtschaftskammer auf eine Unterhaltung der festgesetzten Randbepflanzungen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzung sowie zur Beibehaltung der Funktionsfähigkeit der angrenzenden Drainagen.
Innerhalb der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder Niederschrift bei der Gemeinde Ilsede vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der Planentwurf mit Begründung aber ohne die umweltrelevanten Informationen kann während des Auslegungszeitraumes auch im Internet unter Bauleitplanung-Gemeinde Ilsede eingesehen werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus der abgedruckten Planskizze.
Ilsede, 29.03.2017
Gemeinde Ilsede
Der Bürgermeister
Otto-Heinz Fründt
Dokumente zur Bekanntmachung:
Öffentliche Auslegung der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Lahstedt
Bekanntmachung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ilsede hat in seiner Sitzung am 28.03.2017 beschlossen, die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Lahstedt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Ziel der Planung ist die Entwicklung eines Wohngebiets zur Deckung der örtlichen Nachfrage nach Wohngrundstücken in Oberg.
Der Planentwurf mit Begründung liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
18.04.2017 bis 18.05.2017 (einschließlich)
während der Öffnungszeiten (Mo. – Fr. 08.30 - 12.00 Uhr, Mo – Di 14.00 - 15.30 Uhr, Do .14.00 - 17.00 Uhr) und nach telefonischer Vereinbarung unter Telefon 05172/411-816 in der Außenstelle der Gemeindeverwaltung Ilsede, Am Breiten Tor 1, Gadenstedt, Raum 16, 1. Obergeschoss, aus.
Bestandteile der ausgelegten Unterlagen sind auch:
- der Umweltbericht als Teil der Begründung
- der Landschaftsrahmenplan
- Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Verfahren gem. § 4 (1) BauGB.
In den Unterlagen liegen umweltrelevante Informationen zu folgenden Themenfeldern vor:
Schutzgut Mensch:
Anregung des Polizeikommissariats Peine zur Verkehrsgestaltung.
Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften:
Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde mit Hinweis auf die Erforderlichkeit der aktuell laufenden Kartierung von Feldhamster und Brutvögel.
Schutzgut Landschaftsbild:
Die Wertung innerhalb des Landschaftsrahmenplans und der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Schutzgut Wasser:
Feststellung der geringen Versickerungsfähigkeit der anstehenden Böden, so dass die Anlage eines Regenwasserrückhaltebeckens erforderlich ist.
Schutzgut Boden:
Aussagen darüber, dass trotz früherer Kohlenwasserstoffbohrungen kein Verdacht auf Altlasten besteht.
Kultur- und Sachgüter:
Stellungnahme des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie mit Hinweis, dass keine Erdfallgefahr besteht. Hinweis der Landwirtschaftskammer auf eine Unterhaltung der festgesetzten Randbepflanzungen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzung sowie zur Beibehaltung der Funktionsfähigkeit der angrenzenden Drainagen.
Innerhalb der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder Niederschrift bei der Gemeinde Ilsede vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der Planentwurf mit Begründung, aber ohne die umweltrelevanten Informationen, kann während des Auslegungszeitraumes auch im Internet unter Bauleitplanung-Gemeinde Ilsede eingesehen werden.
Der räumliche Geltungsbereich der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Lahstedt ergibt sich aus der abgedruckten Planskizze.
Ilsede, 29.03.2017
Gemeinde Ilsede
Der Bürgermeister
Otto-Heinz Fründt
Dokumente zur Bekanntmachung:
Fassung-vor-39-Aenderung-Planzeichenerklärung
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 89 "Groß Ilsede-Nord", 1. Änderung in der Ortschaft Groß Ilsede
Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ilsede hat in seiner Sitzung am 29.11.2016 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 89 „Groß Ilsede-Nord“, 1. Änderung mit der dazugehörigen Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden Anpassungen im Hinblick auf eine etwas stärkere Verdichtungsmöglichkeit sowie die Anordnung und eigentumsrechtliche Zuordnung von Grünflächen vorgenommen. Darüber hinaus erfolgen Anpassungen in der Erschließungsführung.
Die Auslegung des Planentwurfs mit Begründung erfolgt in der Zeit
vom 19.12.2016 bis 23.01.2017 (einschließlich)
während der Öffnungszeiten (Mo. – Fr. 08.30 - 12.00 Uhr, Mo. – Di. 14.00 - 15.30 Uhr, Do. 14.00 - 17.00 Uhr) und nach telefonischer Vereinbarung unter der Tel.-Nr. 05172/411-816 in der Außenstelle der Gemeindeverwaltung Ilsede, Am Breiten Tor 1, Gadenstedt, Raum 16, 1. Obergeschoss.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind u.a. auch folgende umweltrelevante Informationen:
- der Umweltbericht als Teil der Begründung
- der Landschaftsrahmenplan
- verschiedene Untersuchungen und Gutachten
- Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Verfahren gem. § 4 (1) BauGB.
In den Unterlagen liegen umweltrelevante Informationen zu folgenden Themenfeldern vor:
Schutzgut Mensch: Untersuchung des Straßenverkehrslärms mit möglichen Auswirkungen auf den Menschen. Stellungnahmen zu möglichen Erdfallgefährdungen und zu landwirtschaftlichen Emissionen.
Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften: Eine Untersuchung und Stellungnahmen zu Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen, insbesondere zu Feldhamstern und Brutvögel.
Schutzgut Landschaftsbild: Die Wertung innerhalb der Landschaftsrahmenplans.
Schutzgut Wasser: Eine Untersuchung und Stellungnahmen zur Retentionsfähigkeit des Bodens und zur Regenwasserrückhaltung.
Schutzgut Boden: Angaben zur Bodenbeschaffenheit im Umweltbericht.
Kultur- und Sachgüter: Eine Stellungnahme zu möglichen Erdfallgefährdungen in Bezug auf Gründungserfordernisse.
Innerhalb der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder Niederschrift bei der Gemeinde Ilsede vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der Planentwurf mit Begründung aber ohne die umweltrelevanten Informationen kann während des Auslegungszeitraumes auch im Internet unter Bauleitplanung-Gemeinde Ilsede eingesehen werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus der abgedruckten Planskizze.
Ilsede, 30.11.2016
Gemeinde Ilsede
Der Bürgermeister
Otto-Heinz Fründt
Dokumente zur Bekanntmachung:
Bebauungsplan- Groß Ilsede Nord
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr . 22 "Gadenstedter Weg", zugl. 1. Änderung Nr. 20 "Sondergebiet Reittherapie"und 1. Änderung Nr. 18 "Gewerbegebiet Gadenstedter Weg" in der Ortschaft Oberg
Bekanntmachung: Bebauungsplan Nr . 22 "Gadenstedter Weg" u.a.
Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ilsede hat in seiner Sitzung am 20.09.2016 beschlossen, den Bebauungsplan Nr . 22 "Gadenstedter Weg", zugl. 1. Änderung Nr. 20 "Sondergebiet Reittherapie" und 1. Änderung Nr. 18 "Gewerbegebiet Gadenstedter Weg gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.
Ziel der Planung ist die Umwandlung des bisherigen Gewerbegebietes am Gadenstedter Weg zu einem Mischgebiet sowie die Erweiterung der im Plangebiet vorhandenen therapeutischen Einrichtung.
Da der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB aufgestellt wird, wurde auf eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.
Der Planentwurf mit Begründung liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
vom 21.11.2016 bis 21.12.2016 (einschließlich)
während der Öffnungszeiten (Mo. – Fr. 08.30 - 12.00 Uhr, Mo. – Di. 14.00 - 15.30 Uhr, Do. 14.00 - 17.00 Uhr) und nach telefonischer Vereinbarung unter der Tel.-Nr. 05172/411-816 in der Außenstelle der Gemeindeverwaltung Ilsede, Am Breiten Tor 1, Gadenstedt, Raum 16, 1. Obergeschoss aus.
Innerhalb der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder Niederschrift bei der Gemeinde Ilsede vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der Planentwurf mit Begründung kann während des Auslegungszeitraumes auch im Internet unter Bauleitplanung-Gemeinde Ilsede eingesehen werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus der abgedruckten Planskizze.
Ilsede, 31.10.2016
Gemeinde Ilsede
Der Bürgermeister
Otto-Heinz Fründt
Dokumente zur Bekanntmachung:
Gadenstedter Bebauungsplan-Plan
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 013 "Zitterfeld II", 3. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift Gemeinde Ilsede, Ortschaft Gadenstedt
Bekanntmachung: Bebauungsplan Nr. 013 "Zitterfeld II", 3. Änderung
Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ilsede hat in seiner Sitzung am 20.09.2016 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 013 „Zitterfeld II“, 3. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift mit der dazugehörigen Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplans in Bezug auf die Regenwasserbewirtschaftung angepasst werden.
Die Auslegung des Planentwurfs mit Begründung erfolgt in der Zeit
vom 07.11.2016 bis 07.12.2016 (einschließlich)
während der Öffnungszeiten (Mo. – Fr. 08.30 - 12.00 Uhr, Mo. – Di. 14.00 - 15.30 Uhr, Do. 14.00 - 17.00 Uhr) und nach telefonischer Vereinbarung unter der Tel.-Nr. 05172/411-816 in der Außenstelle der Gemeindeverwaltung Ilsede, Am Breiten Tor 1, Gadenstedt, Raum 16, 1. Obergeschoss.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind u.a. auch folgende umweltrelevante Informationen:
- der Umweltbericht als Teil der Begründung
- der Landschaftsrahmenplan
- verschiedene Untersuchungen und Gutachten
- Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Verfahren gem. § 4 (1) BauGB.
In den Unterlagen liegen umweltrelevante Informationen zu folgenden Themenfeldern vor:
Schutzgut Mensch: Untersuchung des Straßenverkehrslärms mit möglichen Auswirkungen auf den Menschen. Stellungnahmen zu möglichen Erdfallgefährdungen und zu landwirtschaftlichen Emissionen.
Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften: Eine Untersuchung und Stellungnahmen zu Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen, insbesondere zu Feldhamstern und Brutvögel.
Schutzgut Landschaftsbild: Die Wertung innerhalb der Landschaftsrahmenplans.
Schutzgut Wasser: Eine Untersuchung und Stellungnahmen zur Retentionsfähigkeit des Bodens und zur Regenwasserrückhaltung.
Schutzgut Boden: Angaben zur Bodenbeschaffenheit im Umweltbericht.
Kultur- und Sachgüter: Eine Stellungnahme zu möglichen Erdfallgefährdungen in Bezug auf Gründungserfordernisse.
Innerhalb der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder Niederschrift bei der Gemeinde Ilsede vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus der abgedruckten Planskizze.
Ilsede, 18.10.2016
Gemeinde Ilsede
Der Bürgermeister
Otto-Heinz Fründt
Dokumente zur Bekanntmachung:
Begründung zum Bebauungsplan "Zitterfeld II" mit örtlicher Bauvorschrift