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Verkehrssituation in Ilsede
Wegen dringend erforderlicher Fahrbahnsanierungsarbeiten:
Verbindung Lauenthaler Mühle/ Adenstedt über K29 für ab Anfang März mehrere Wochen voll gesperrt
Infolge dringend erforderlicher Fahrbahnsanierungsarbeiten des Landkreises Peine an der Kreisstraße 29 im Abschnitt zwischen der Lauenthaler Mühle und dem Ortseingang Adenstedt wird diese Strecke voraussichtlich ab dem 01.03. bis voraussichtlich 31.05.21 für den Durchgangsverkehr nicht zur Verfügung stehen. Die Maßnahme wird in zwei Abschnitten durchgeführt.
Im ersten Bauabschnitt wird der Bereich der K29 zwischen Adenstedt und Lauenthaler Mühler vollgesperrt. Die Durchfahrt von Gadenstedt entlang der K29 / K44 in Fahrtrichtung Ölsburg/Groß Bülten bleibt im ersten Bauabschnitt frei. Von Adenstedt zur Lauenthaler Mühle entlang der K29 wird vollgesperrt. Die Umleitung erfolgt von Adenstedt über die L413 nach Groß Solschen – im Verlauf der K72 über Groß Bülten, Ölsburg zur K44 und umgekehrt.
Im zweiten Bauabschnitt wird der Bereich der K29 zwischen Adenstedt und Lauenthaler Mühle, sowie der Bereich der K44 zwischen Groß Bülten/Ölsburg und der Lauenthaler Mühle vollgesperrt. Die Umleitung erfolgt von Adenstedt über die L413 nach Groß Solschen – im Verlauf der K72 über Groß Bülten, Ölsburg in FR Ilsede bis hin zur B444 und umgekehrt.
© Gemeinde IlsedeOrtskundige werden gebeten, den Bereich weiträumig zu umfahren bzw. der ausgeschilderten Umleitung zu folgen. Verkehrsteilnehmer, die infolge der laufenden Baumaßnahme OD- Nord Gadenstedt bisher über die Gemeindestraße An der Fuhse und über die K44/ K29 nach Adenstedt gefahren sind, werden gebeten, an der Einmündung auf die K44 rechts auf die K28 Richtung Gr. Bülten zu fahren und ab der Kreuzung mit der K72 (Solschener Straße/ Zuckerweg) der Umleitung über Solschen nach Adenstedt zu folgen.
Teilweise parallel zu den Arbeiten des Landkreises im Bereich der freien Strecke der K29 wird die Deutsche Glasfaser Leitungsverlegungsarbeiten am innerörtlichen Adenstedter Radweg der K29 vornehmen. Auch hier ist mit Einschränkungen zu rechnen. Ein Ende dieser Arbeiten ist im Mai 2021 geplant.
Schneeräumdienst im Gemeindegebiet
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger in der Gemeinde Ilsede,
die derzeitige Schneesituation stellt Sie und die kommunalen Winterdienste vor besondere Herausforderungen. Diese können nur in konstruktivem Zusammenwirken bewältigt werden.
Die Gemeinde Ilsede führt derzeit- abweichend von den ansonsten nach Straßenreinigungs-satzung und Verordnung geltenden Regelungen- auch Räumdienst in den gemeindlichen Nebenstraßen durch, um möglichst auch die Fahrbahnen dieser Straßen zeitnah wieder für Feuerwehren, Rettungsdienste, Lieferfahrzeuge und natürlich auch den übrigen Verkehr passierbar zu machen. Nebenstraßen sind, wie schon aus der Bezeichnung ersichtlich wird, in der Regel nicht sonderlich breit ausgebaut. Dies führt dazu, dass Räumarbeiten vielerorts durch im Fahrbahnbereich geparkte Fahrzeuge wesentlich behindert werden.
Daher ergeht der dringende Appell an die Fahrzeughalter, ihre Fahrzeuge nach Möglichkeit aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen und auf den privaten Grundstücken unterzubringen.
Der Wasserverband Peine informiert:
Zwei Kilometer neue Druckrohrleitung zwischen Gadenstedt und Oberg
Baustart im November – Verbindungsweg zwischen Oberg und B444/Gadenstedt dann gesperrt
Ilsede/Peine, im November 2020 --- Der nächste wichtige Schritt im Abwasserkonzept des Bereichs Ilsede Süd steht mit Verlegung der neuen Druckrohrleitung zwischen Oberg und Gadenstedt bevor. Die Arbeiten zum Bau der rd. 2030 m langen Leitung werden voraussichtlich am 16.11.2020 beginnen und im Mai 2021 abgeschlossen sein. Rund 1,2 Millionen Euro kostet dieser Leitungsabschnitt, der ein entscheidender Baustein des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist. Durch diese neue Druckrohrleitung wird später das Abwasser aus den Bereichen Oberg und Münstedt der Zentralkläranlage in Gadenstedt zur Reinigung zugeführt. Vorgesehen ist eine Sperrung des Verbindungswegs (Teil der „Weststraße“) von B444 bis Oberg. Die Leitung verläuft hier im Wegebereich Die Arbeiten zur Verlegung können in sogenannter grabenloser Bauweise erfolgen. „Dabei wird von einzelnen Baugruben aus gearbeitet, zwischen denen die vorbereiteten Leitungslängen dann gesteuert lagegenau ins Erdreich eingezogen werden“, erläutert Ingenieur Knoop die Vorgehensweise. Baustart ist in Gadenstedt im Bereich „An der Bundesstraße“ bei dem Möbeldiscounter. Von dort aus wird die B444 unterirdisch gequert. Dann folgen die weiteren Abschnitte im Verlauf des Verbindungswegs „Weststraße“ bis zur südlichen Einmündung der „Oststraße“ in Oberg.
Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sowie der ausführenden Arbeiter muss der Verbindungsweg „Weststraße“ zwischen Gadenstedt und Oberg für die Zeit der Verlegung gesperrt werden. „Die neue Leitung mit einem Durchmesser von 25 Zentimetern wird im öffentlichen Wegebereich verlaufen.“, so Ingenieur Knoop. Somit könne während der Arbeiten aus Sicherheitsgründen kein Verkehr über diesen Verbindungsweg zwischen Gadenstedt und Oberg erfolgen, der Weg wird voll gesperrt. Der Verkehr kann dann über die B444 nach Ilsede und über den „Oberger Weg“ und „Ilseder Weg“ zur Ortschaft Oberg fließen.
Am 16. November wird die beauftragte Fachfirma BLK Bohrteam mit den Arbeiten beginnen. Mit dem Baubeginn greift auch die Sperrung des Verbindungswegs zwischen Gadenstedt und Oberg, das werde dann entsprechend beschildert, führt Knoop aus.
Sollten es im Winter witterungsbedingt zu einer Pause der Arbeiten kommen müssen, werde die Sperrung des Verbindungswegs (Teil der „Weststraße“) dann entsprechend aufgehoben. Gleiches gelte, wenn der Bauabschnitt in östlicher Richtung bis zum Gut in Oberg erfolgreich abgeschlossen wurde, dann könne dieser Teilbereich der „Weststraße“ zur Erreichung der Ortschaft Oberg wieder für den Verkehr freigegeben werden. „Es folgt dann noch die Verlegung bis zur südlichen Einmündung der Oststraße, wo später in der Nähe das neue Pumpwerk das Abwasser in die Druckrohrleitung abgegeben wird“, blickt Knoop voraus. 2021 soll dann das neue Pumpwerk in Oberg gebaut und die Druckrohrleitung in Betrieb genommen werden. Das entspricht dem ursprünglichen Zeitplan zum Anschluss Obergs an die Zentralkläranlage Gadenstedt.
Parkverhalten im Bereich Am Brink/Lindenplatz, Gadenstedt derzeit leider vielfach inakzeptabel
Leider ist nach vollendetem Straßenausbau im Bereich Am Brink/Lindenplatz in Gadenstedt festzustellen, dass nicht wenige motorisierte Verkehrsteilnehmer die Verkehrsregeln nicht beachten, selbst wenn diese teilweise noch durch vorhandene Verkehrszeichen untermauert werden.
So wird ohne Rücksicht auf die aus der Straßenverkehrsordnung bekannte Grundregel des Parkverbotes auf Gehwegen teilweise dort aufgeparkt, obwohl dies nur dort gestattet wäre, wo es durch eine entsprechende Beschilderung ausdrücklich erlaubt ist. Vorhandene Halteverbotszeichen, welche in erster Linie der Aufrechterhaltung des Linienbusverkehrs dienen, werden missachtet.
Teilweise wird so weit aufgeparkt, dass die Nutzung der im Zuge des Straßenausbaus verbreiterten Gehwege nicht mehr in ausreichendem Maße durch den fußläufigen Verkehr zur Verfügung stehen - insbesondere dann, wenn Passanten mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollatoren unterwegs sind.
Fahrzeuge werden unter Nichtbeachtung der 5m-Regel in Einmündungsbereichen so abgestellt, dass andere Verkehrsteilnehmer – wie das Fahrzeug des kommunalen Entsorgungsunternehmens - unnötig behindert werden. Ferner werden Fahrzeuge in einem eindeutig nicht übersichtlichen Kurvenbereich abgestellt, obwohl bereits auch dies schon nach der Straßenverkehrsordnung untersagt ist. Die Anzahl und Vielfalt der Parkverstöße ist derart groß, dass die zuständige Bußgeldstelle des Landkreises Peine eingeschaltet wurde, so dass davon auszugehen ist, dass die dokumentierten Verstöße auch zur Ahndung kommen werden. Selbstverständlich mag auch der eine oder andere Besucher einer Arztpraxis zumindest zeitweise in seiner körperlichen Mobilität eingeschränkt sein. Jedoch ist dies insgesamt aber keine Entschuldigung für derartiges Fehlverhalten im Straßenverkehr.
© Gemeinde Ilsede
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Deutsche Glasfaser baut Netze in den Ortschaften aus
Im Zuge der sich letztlich auf das gesamte Gemeindegebiet erstreckenden Arbeiten der Deutschen Glasfaser zur Etablierung eines möglichst flächendeckenden Glasfasernetzes sind in den Orten Gadenstedt, Gr. Lafferde, Gr. Ilsede, Münstedt und Oberg die entsprechenden Tiefbauarbeiten angelaufen. Diese Arbeiten werden sich in den kommenden Monaten Zug um Zug auf nahezu das gesamte Ilseder Straßennetz erstrecken. Beauftragt mit der Durchführung der innerörtlichen Arbeiten ist das Unternehmen MIH, Horstmar. Mit der Verlegung der inzwischen weitgehend eingebauten zwischenörtlichen Verbindungen ist das Unternehmen RTM-Drilling, Bad Bentheim, betraut. Mit entsprechenden Behinderungen und Lärmbelästigungen durch die Arbeiten ist zu rechnen. In den innerörtlichen Bereichen werden zunächst die Hauptleitungen verlegt. Die Installation der jeweiligen Hausanschlüsse erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Aus diesem Grunde wird die endgültige Oberflächenwiederherstellung in asphaltierten Bereichen in der Regel auch erst im Anschluss an die Hausanschlussverlegung durchgeführt werden.
Maßnahme „Ausbau der OD-Nord, Gadenstedt“ wird fortgesetzt
Voraussichtlich ab dem 24.08.2020 wird der bisher noch nicht von der Gesamtbaumaßnahme betroffene Abschnitt der OD (Ortsdurchfahrt) -Nord nördlich der Einmündung Meeschestraße bis ca. Höhe Einmündung Feldstraße wegen des Beginns der Kanalbauarbeiten für den Durchgangsverkehr voll gesperrt sein. Zeitgleich wird der bisher aufgrund von Kanalbaumaßnahmen gesperrte Teil der OD (-Süd) der K29 zwischen den Einmündungen Tiefer Weg und Am Thie wieder für den Verkehr freigegeben werden. Die noch ausstehenden Kanalbauarbeiten im eingangs bezeichneten Sektor der OD-Nord (hier vorwiegend Sanierung im sog. Inlinerverfahren) werden in diesem Abschnitt nahtlos in die geplanten Straßenausbauarbeiten übergehen, welche dann ab ca. 12.10.2020 nördlich der Feldstraße unter vergleichbaren Rahmenbedingungen fortgesetzt werden sollen. Bauausführende Firma ist die August Bertram GmbH und Co KG. Anwohnerfahrzeugverkehr wird im Baustellenbereich eingeschränkt und in Abhängigkeit vom jeweiligen Baufortschritt teilweise möglich sein. Details sind der örtlichen Beschilderung zu entnehmen.
Ob ab dem letztgenannten Datum die bisherige Ersatzbushaltestelle Freibad-Parkplatz noch vom Linienbetreiber bedient werden kann, wird derzeit noch geprüft. In jedem Fall wird die Haltestelle Junkernberg (früher: Deutsches Haus) östlich der Einmündung Am Thie ab dem 24.08.2020 wieder von der Direktbuslinie 530 angefahren werden. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, ein (aus dem vorherigen Bauabschnitt OD-Nord bereits bekanntes) beidseitiges Halteverbot Am Thie zwischen Junkernberg und Am Breiten Tor (erneut) zu installieren. Die bisherige Ersatzbushaltestelle Schulenburg/An der Bundesstraße wird im Zuge der dort fortschreitenden Kanalbaumaßnahmen entfallen. Die Fertigstellung des jetzt vorgesehenen Bauabschnittes OD-Nord ist für Ende November 2021 geplant.
Bitte Parkregelungen für Behinderte im Bereich der Grundschule Löwenburg, Ölsburg, unbedingt beachten!
© Gemeinde IlsedeDie Grundschule Löwenburg in Ölsburg hatte nicht zuletzt im Zuge der Inklusion zwei ständige Parkplätze für Behinderte eingerichtet.
In Absprache mit der Schulleitung sind diese Stellplätze angesichts der zeitweise ohnehin prekären Parksituation im Schulumfeld von der Gemeinde Ilsede im Bereich der Turnhalle angeordnet worden. Diese Parkplätze sind so gelegen, dass sie auch von mobilitätseingeschränkten Personen genutzt werden können, um sowohl die Turnhalle, als auch das eigentliche Schulgelände zu erreichen.
Es ist daher umso bedauerlicher, wenn die Nutzung dieser Stellplätze gerade in jüngster Zeit immer wieder durch unberechtigte Verkehrsteilnehmer aus Gründen der persönlichen Bequemlichkeit erschwert oder gar unmöglich gemacht wird -siehe Foto-.
In solchen Fällen ist die Einleitung eines Bußgeldverfahrens durch den Landkreis Peine unumgänglich.
Bitte achten Sie mit auf die Einhaltung dieser Regelungen zum Schutze der Interessen mobilitätseingeschränkten Mitmenschen.