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Bürgerbüro
Allgemeine Informationen
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über die angebotenen Dienstleistungen aus dem Bereich des Bürgerbüros.
Terminvergabe im Bürgerbüro
Über die Online-Terminvergabe auf der Homepage der Gemeinde können Sie selbstständig Termine reservieren.
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Für die telefonische Erreichbarkeit wählen Sie bitte:
05172-411 333
Der Bürgerbüro-Mailkontakt ist:
Sollte Ihr alter Personalausweis in den nächsten Wochen ablaufen, weist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat darauf hin, dass Sie der Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses nachkommen können.
Sollte Ihr Reisepass in den nächsten Wochen ablaufen, reicht für Länder der Europäischen Union sowie Andorra, Bosnien und Herzegowina, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei und Vatikan auch ein gültiger Personalausweis als Reisedokument aus.
Deutschland hat mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisedokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten. Zu diesen Ländern zählen unter anderem Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Schweiz, Slowenien.
Eine Reisegarantie ist mit diesem europäischen Abkommen jedoch nicht verbunden. Um etwaige Schwierigkeiten bei der Reise mit abgelaufenen Dokumenten zu vermeiden, wird daher empfohlen, nur mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Da derzeit eine Vielzahl von Staaten Einreisebeschränkungen erlassen haben, sollten Sie generell nur zwingend erforderliche Reisen antreten und sich vor Antritt der Reise über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen des Ziellandes informieren.
Allgemeine Informationen
Alle Deutschen sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität ermächtigten Behörde (zum Beispiel Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittstelle) vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben.
Die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht wird auch durch die Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt.
Wer keinen gültigen Ausweis besitzt, ihn nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt, einen Abgleich mit dem Lichtbild nicht oder nicht rechtzeitig ermöglicht oder einen entsprechenden Antrag nicht oder nicht rechtzeitig stellt, handelt ordnungswidrig.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 3.000,-- € geahndet werden. Bei geringfügigen Verstößen kann der Betroffene unter Erhebung eines Verwarnungsgeldes bis zu 55,00 € verwarnt werden.
Die Gemeinde Ilsede wird ab 01.10.2019 bei Verstößen gegen die Ausweispflicht, Verwarnungs- bzw. Bußgelder erheben.
Überprüfen Sie daher bitte die Gültigkeit Ihrer Ausweispapiere. Sollten Sie nun gemerkt haben, dass Sie einen neuen Personalausweis oder Reisepass benötigen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zur Antragstellung mit:
- den alten Reisepass/Personalausweis/Kinderausweis/Kinderreisepass,
- für verheiratete, geschiedene und verwitwete Personen: die Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde,
- für ledige Personen: die Geburtsurkunde,
- ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Pass- bzw. Personalausweisverordnung entspricht (biometrisches Lichtbild),
Gebühren:
- 22,80 Euro für einen Personalausweis, sofern der Ausweisinhaber im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt ist, mit einer Gültigkeit von 6 Jahren,
- 28,80 Euro für einen Personalausweis, sofern der Ausweisinhaber im Zeitpunkt der Antragstellung über 24 Jahre alt ist, mit einer Gültigkeit von 10 Jahren,
- 37,50 Euro für einen Reisepass, sofern der Passinhaber im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt ist,
- 60,00 Euro für einen Reisepass, sofern der Passinhaber im Zeitpunkt der Antragstellung über 24 Jahre alt ist,
Die Bearbeitungszeit für Personalausweise und Reisepässe durch die Bundesdruckerei beträgt zurzeit ca. 2 - 3 Wochen. Vor und in der Urlaubszeit muss jedoch mit einer Verlängerung dieser Frist gerechnet werden.
Für eventuelle Fragen steht Ihnen das Bürgerbüro der Gemeinde Ilsede unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung: 05172/411-107 oder 207.
Das Bundesmeldegesetz (BMG) räumt die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung seiner personenbezogenen Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen.
Dabei handelt es sich um Datenübermittlungen an:
- öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft übermittelt werden
(§ 42 Abs. 3 BMG)
- Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen
im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene
(§ 50 Abs. 5 i. V. m. § 50 Abs. 1 BMG)
- Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
über Alters- und Ehejubiläen
(§ 50 Abs. 5 i. V. m. § 50 Abs. 2 BMG)
- Adressbuchverlage
(§ 50 Abs. 5 i. V. m. § 50 Abs. 3 BMG)
- das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial (Bundesfreiwilligendienst)
- betrifft nur Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben -
(§ 36 Abs. 2 BMG i. V. m. § 58c Abs. 1 Soldatengesetz)
Wer von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchte, kann einen entsprechenden Vordruck bei der Gemeinde Ilsede, Bürgerbüro, Eichstraße 3, 31241 Ilsede, Tel. 05172/411-107 oder 207 anfordern.
Den Antrag finden Sie auch auf dieser Seite unter der Rubrik Dokumente.
Dienstleistungen des Bürgerbüros
Reisepass / Personalausweis /eID-Karte:
Personalausweis
Allgemeine Informationen
Deutsche Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn die Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllt werden kann und sie der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegen. Sie haben den Personalausweis auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen.
An wen muss ich mich wenden?
Das Bürgerbüro der Gemeinde Ilsede nimmt den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises entgegen, wenn Sie mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in Ilsede gemeldet sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ihren alten Personalausweis
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- Geburtsurkunde (Ledige) bzw. Heiratsurkunde (Verheiratete, Geschiedene oder
Verwitwete), evtl. Erklärungen über Namensänderungen (aktuelle Namensführung), sofern das alte Dokument nicht von der Gemeinde Ilsede ausgestellt wurde
zusätzlich bei Beantragung eines Personalausweises unter 16 Jahren:
- Grundsätzlich die Unterschriften beider Elternteile/Sorgeberechtigten, evtl. unterschriebene Einverständniserklärung eines Sorgeberechtigten oder Nachweis des alleinigen Sorgerechts
- Ausweise der Eltern
- Ab dem 10. Lebensjahr müssen Kinder in allen Personaldokumenten unterschreiben
- Ab dem 6. Lebensjahr können auch von Kindern Fingerabdrücke im Personalausweis erfasst werden
Das persönliche Erscheinen des minderjährigen Kindes und der/des Sorgeberechtigten ist notwendig.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung von Personalausweisen gelten folgende Gebühren:
- ab 24 Jahren: 37,00 Euro
- unter 24 Jahren: 22,80 Euro
Die Gebühr ist sofort bei Antragstellung zu zahlen.
Zahlungsarten
- Barzahlung
- EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
- Gültigkeit
ab 24 Jahren: 10 Jahre
unter 24 Jahren: 6 Jahre
Der Personalausweis kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Personalausweis früher benötigt, kann ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden.
Rechtsgrundlage
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsausweis (PAuswG)
Was sollte ich noch wissen?
Die Beantragung eines Personalausweises muss persönlich bzw. durch den gesetzlichen Vertreter erfolgen. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.
FORMULARE:
LINKS:
Vorläufiger Personalausweis
Allgemeine Informationen
Wenn sofort ein Personalausweis benötigt wird und nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises gewartet werden kann, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises. In der Regel wird dies bei Verlust des Personalausweises oder bei verspäteter Antragstellung der Fall sein.
An wen muss ich mich wenden?
Das Bürgerbüro der Gemeinde Ilsede nimmt den Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises entgegen, wenn Sie mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in Ilsede gemeldet sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ihren alten Personalausweis
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- Geburtsurkunde (Ledige) bzw. Heiratsurkunde (Verheiratete, Geschiedene oder
Verwitwete), evtl. Erklärungen über Namensänderungen (aktuelle Namensführung), sofern das alte Dokument nicht von der Gemeinde Ilsede ausgestellt wurde
zusätzlich bei Beantragung eines Personalausweises unter 16 Jahren:
- Grundsätzlich die Unterschriften beider Elternteile/Sorgeberechtigten, evtl. unterschriebene Einverständniserklärung eines Sorgeberechtigten oder Nachweis des alleinigen Sorgerechts
- Ausweise der Eltern
- Ab dem 10. Lebensjahr müssen Kinder in allen Personaldokumenten unterschreiben
Das persönliche Erscheinen des minderjährigen Kindes und der/ des Sorgeberechtigten ist notwendig.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung von vorläufigen Personalausweisen gelten folgende Gebühren:
- 10,00 Euro
Die Gebühr ist sofort bei Antragstellung zu zahlen.
Zahlungsarten
- Barzahlung
- EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Die Gültigkeitsdauer eines vorläufigen Personalausweises ist unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks festzulegen. Sie darf einen Zeitraum von 3 Monaten nicht überschreiten.
Der vorläufige Personalausweis kann in der Regel sofort nach Antragstellung mitgenommen werden.
Rechtsgrundlage
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)
Was sollte ich noch wissen?
Die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises muss persönlich bzw. durch den gesetzlichen Vertreter erfolgen. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.
FORMULARE:
LINKS:
Reisepass
Allgemeine Informationen
Für Auslandsreisen benötigt jede Person ein entsprechendes Dokument. Hierfür ist für einige Staaten der Personalausweis ausreichend. Es gibt aber viele Staaten, die nur den Reisepass als solches akzeptieren. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Seite des Auswärtigen Amtes, auf der Reise- und Sicherheitshinweise zu finden sind.
An wen muss ich mich wenden?
Das Bürgerbüro der Gemeinde Ilsede nimmt den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses entgegen, wenn Sie mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in Ilsede gemeldet sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ihren alten Reisepass oder Ihren Personalausweis
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- Geburtsurkunde (Ledige) bzw. Heiratsurkunde (Verheiratete, Geschiedene oder
Verwitwete), evtl. Erklärungen über Namensänderungen (aktuelle Namensführung), sofern das alte Dokument nicht von der Gemeinde Ilsede ausgestellt wurde
zusätzlich bei Beantragung eines Reisepasses unter 18 Jahren:
- Grundsätzlich die Unterschriften beider Elternteile/Sorgeberechtigten, evtl. unterschriebene Einverständniserklärung eines Sorgeberechtigten oder Nachweis des alleinigen Sorgerechts
- Ausweise der Eltern
- Ab dem 10. Lebensjahr müssen Kinder in allen Personaldokumenten unterschreiben
- Ab dem 6. Lebensjahr sind auch von Kindern Fingerabdrücke im Reisepass zu erfassen
Das persönliche Erscheinen des minderjährigen Kindes und der/ des Sorgeberechtigten ist notwendig.
Welche Gebühren fallen an?
- ab 24 Jahren: 60,00 Euro
- ab 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): 82,00 Euro
- unter 24 Jahren: 37,50 Euro
- unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): 59,50 Euro
Die Gebühr ist sofort bei Antragstellung zu zahlen.
Zahlungsarten
- Barzahlung
- EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
- Gültigkeit
ab 24 Jahren: 10 Jahre
unter 24 Jahren: 6 Jahre
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Rechtsgrundlage
Passgesetz (PassG)
Was sollte ich noch wissen?
Die Beantragung eines Reisepasses muss persönlich bzw. durch den gesetzlichen Vertreter erfolgen. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.
FORMULARE:
LINKS:
Express-Reisepass
Allgemeine Informationen
Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen.
Wird der Reisepass bereits früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden. Die Besonderheit liegt ausschließlich in der verkürzten Lieferzeit. Der Expresspass ist ein uneingeschränkt gültiges Dokument.
An wen muss ich mich wenden?
Das Bürgerbüro der Gemeinde Ilsede nimmt den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses entgegen, wenn Sie mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in Ilsede gemeldet sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ihren alten Reisepass oder Ihren Personalausweis
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- Geburtsurkunde (Ledige) bzw. Heiratsurkunde (Verheiratete, Geschiedene oder
Verwitwete), evtl. Erklärungen über Namensänderungen (aktuelle Namensführung), sofern das alte Dokument nicht von der Gemeinde Ilsede ausgestellt wurde
zusätzlich bei Beantragung eines Reisepasses unter 18 Jahren:
- Grundsätzlich die Unterschriften beider Elternteile/Sorgeberechtigten, evtl. unterschriebene Einverständniserklärung eines Sorgeberechtigten oder Nachweis des alleinigen Sorgerechts
- Ausweise der Eltern
- Ab dem 10. Lebensjahr müssen Kinder in allen Personaldokumenten unterschreiben
- Ab dem 6. Lebensjahr sind auch von Kindern Fingerabdrücke im Reisepass zu erfassen
Das persönliche Erscheinen des minderjährigen Kindes und der/ des Sorgeberechtigten ist notwendig.
Welche Gebühren fallen an?
Für das Expressverfahren wird zu den allgemeinen Gebühren ein Zuschlag in Höhe von 32,- € erhoben. Somit sind folgende Gebühren bei der Antragstellung zu entrichten:
- ab 24 Jahren: 92,00 Euro
- ab 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): 114,00 Euro
- unter 24 Jahren: 69,50 Euro
- unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): 91,50 Euro
Die Gebühr ist sofort bei Antragstellung zu zahlen.
Zahlungsarten
- Barzahlung
- EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
- Gültigkeit
ab 24 Jahren: 10 Jahre
unter 24 Jahren: 6 Jahre
Der Express-Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Weitere Informationen zum voraussichtlichen Abholtermin erhalten Sie bei der Antragstellung. In der Regel wird das Dokument innerhalb von drei Werktagen (Mo-Fr) zur Verfügung gestellt.
Rechtsgrundlage
Passgesetz (PassG)
Was sollte ich noch wissen?
Die Beantragung eines Reisepasses muss persönlich bzw. durch den gesetzlichen Vertreter erfolgen. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.
FORMULARE:
LINKS:
Kinderreisepass
Allgemeine Informationen
Bei Reisen in das Ausland müssen sich beim Grenzübertritt auch Kinder ausweisen.
In Abhängigkeit des Reiselandes kann die Vorlage eines Reispasses mit biometrischen Daten verlangt werden. In diesem Fall ist für das Kind ein elektronischer Reisepass (ePass) für Minderjährige zu beantragen.
Die Ausstellung bzw. Verlängerung eines Kinderreisepasses, kann für Kinder bis zum 12. Lebensjahr beantragt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Das Bürgerbüro der Gemeinde Ilsede nimmt den Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses entgegen, wenn das Kind mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in Ilsede gemeldet ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- der alte Kinderreisepass oder Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) – auch bei Verlängerung -
- Geburtsurkunde, Erklärungen über Namensänderungen (aktuelle Namensführung), sofern das alte Dokument nicht von der Gemeinde Ilsede ausgestellt wurde
- Grundsätzlich die Unterschriften beider Elternteile/Sorgeberechtigten, evtl. unterschriebene Einverständniserklärung eines Sorgeberechtigten oder Nachweis des alleinigen Sorgerechts
- Ausweise der Eltern
- Ab dem 10. Lebensjahr müssen Kinder in allen Personaldokumenten unterschreiben
Das persönliche Erscheinen des minderjährigen Kindes und der/ des Sorgeberechtigten ist notwendig.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung bzw. Verlängerung von Kinderreisepässen gelten folgende Gebühren:
- Ausstellung: 13,00 EUR
- Verlängerung: 6,00 EUR
Die Gebühr ist sofort bei Antragstellung zu zahlen.
Zahlungsarten
- Barzahlung
- EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses beträgt 1 Jahr, eine Verlängerung ist nur vor Ablauf der Gültigkeit möglich und beträgt auch 1 Jahr.
Rechtsgrundlage
Passgesetz (PassG)
Was sollte ich noch wissen?
Die Beantragung eines Kinderreisepasses muss persönlich durch den gesetzlichen Vertreter erfolgen. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.
FORMULARE:
LINKS:
ERKLÄRUNG ÜBER VERLUST ODER WIEDERAUFFINDEN VON PERSONALDOKUMENTEN
Allgemeine Informationen
Ist der Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder die eID-Karte nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Beim Personalausweis und der eID-Karte ist unter Umständen eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig.
Sollten Sie nicht mehr im Besitz eines anderen gültigen Dokumentes sein, muss evtl. ein neues beantragt werden.
Hinweis: Sollten Sie das Dokument nach der Verlustmeldung wieder auffinden, so ist dies umgehend im Bürgerbüro anzuzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Das Bürgerbüro der Gemeinde Ilsede nimmt die Verlustmeldung bzw. die Anzeige über das Wiederauffinden entgegen, wenn Sie mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in Ilsede gemeldet sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Verlustmeldung:
- Diebstahlanzeige der Polizei
Anzeige über das Wiederauffinden:
- Das wiederaufgefundene Dokument
Welche Gebühren fallen an?
Für eine Verlustmeldung bzw. eine Anzeige über das Wiederauffinden fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldungen müssen umgehend erfolgen.
Rechtsgrundlage
- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsausweis (PAuswG)
- Passgesetz (PassG)
- Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
Was sollte ich noch wissen?
Die Verlustmeldung bzw. die Anzeige über das Wiederauffinden müssen persönlich bzw. durch den gesetzlichen Vertreter erfolgen. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.
Eine Gewährleistung, dass wiederaufgefundene Identitätsdokumente außerhalb von Deutschland uneingeschränkt weiterverwendet werden können, kann nicht gegeben werden. Es wird daher dringend davon abgeraten, internationale Reisen mit wiederaufgefundenen Reisedokumenten vorzunehmen.
eID-Karte
Allgemeine Informationen
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.
Bitte beachten Sie, dass die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für digitale Dienstleistungen bestimmt ist. Sie ersetzt nicht den anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis für die Identifizierung, bspw. auf Reisen. Die eID-Karte kann daher in keinem Fall als hoheitliches Reisedokument verwendet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Das Bürgerbüro der Gemeinde Ilsede nimmt den Antrag auf Ausstellung einer eID-Karte entgegen, wenn Sie mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in Ilsede gemeldet sind.
Sofern Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist die Beantragung einer eID-Karte ab dem 1. November 2021 außerhalb Deutschlands bei den vom Auswärtigen Amt benannten deutschen Auslandsvertretungen möglich.
Bis zum 31. Oktober 2021 wenden Sie sich während eines Deutschlandaufenthalts an ein deutsches Bürgeramt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nationalpass oder eine nationale Identitätskarte
- Nachweis über den Wohnsitz
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung von eID-Karten gelten folgende Gebühren:
- 37,00 Euro
Die Gebühr ist sofort bei Antragstellung zu zahlen.
Zahlungsarten
- Barzahlung
- EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Gültigkeit: 10 Jahre
Die eID-Karte kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da diese in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird.
Rechtsgrundlage
Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
Was sollte ich noch wissen?
Die Beantragung der eID-Karte muss persönlich erfolgen. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.
Meldeangelegenheiten
Anmeldung eines Wohnsitzes von außerhalb der Gemeinde Ilsede
Allgemeine Informationen
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nach dem erfolgten Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Eine in die Zukunft gerichtete Anmeldung ist nicht möglich.
Neben der melderechtlichen Erfassung werden die notwendigen Änderungen in dem deutschen Personalausweis und Reisepass zeitgleich erledigt.
An wen muss ich mich wenden?
Das Bürgerbüro der Gemeinde Ilsede nimmt die Anmeldung Ihres Wohnsitzes entgegen, wenn Sie in die Gemeinde Ilsede gezogen sind.
Zu der Gemeinde Ilsede gehören die Ortschaften Adenstedt, Bülten, Gadenstedt, Groß Bülten, Groß Ilsede, Groß Lafferde, Klein Ilsede, Münstedt, Oberg, Ölsburg und Solschen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweisdokumente
- Personenstandsurkunden (Stammbuch)
- Wohnungsgeberbestätigung
Bei Zuzug aus dem Ausland zusätzlich:
- Vorsprache aller Personen (auch Kinder), die im Melderegister erfasst werden sollen
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland
- bei verheirateten Personen Eheurkunde mit Übersetzung
- bei Kindern Geburtsurkunde mit Übersetzung
(ggf. müssen die vorgelegten Urkunden legalisiert oder mit einer Apostille versehen werden - hierzu erhalten Sie bei der Anmeldung des Wohnsitzes eine entsprechende Information)
Bei Anmeldung von Kindern, wenn diese mit nur einem Elternteil umziehen und bisher mit beiden sorgeberechtigten Eltern in einer Wohnung gewohnt haben oder von einem Elternteil zum anderen Elternteil umziehen:
- Bestätigung beider sorgeberechtigter Elternteile über den erfolgten Umzug (s. Formulare)
Bei Anmeldung durch einen Betreuer zusätzlich:
- Betreuerausweis und Personalausweis oder Pass des Betreuers
Welche Gebühren fallen an?
Für die melderechtliche Anmeldung fallen keine Gebühren an. Eine verspätete Anmeldung des Wohnsitzes kann jedoch mit einem Bußgeld geahndet werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
In der Regel werden Anmeldungen sofort bearbeitet, über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Anmeldebestätigung.
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz (BMG)
Was sollte ich noch wissen?
Die Anmeldung muss persönlich bzw. durch den gesetzlichen Vertreter erfolgen.
Die meldepflichtige Person kann sich bei der Vorlage des Meldescheins durch eine Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Anmeldeunterlagen und Vollmacht) vertreten lassen.
Hinweis: Die Meldepflichtigen haben der Meldebehörde auf Verlangen die zum Nachweis der Angaben erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
FORMULARE:
Ummeldung eines Wohnsitzes innerhalb der Gemeinde Ilsede
Allgemeine Informationen
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nach dem erfolgten Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Eine in die Zukunft gerichtete Ummeldung ist nicht möglich.
Neben der melderechtlichen Erfassung werden die notwendigen Änderungen in dem deutschen Personalausweis zeitgleich erledigt.
An wen muss ich mich wenden?
Das Bürgerbüro der Gemeinde Ilsede nimmt die Ummeldung Ihres Wohnsitzes entgegen, wenn Sie innerhalb der Gemeinde Ilsede umgezogen sind.
Zu der Gemeinde Ilsede gehören die Ortschaften Adenstedt, Bülten, Gadenstedt, Groß Bülten, Groß Ilsede, Groß Lafferde, Klein Ilsede, Münstedt, Oberg, Ölsburg und Solschen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweisdokumente
- Wohnungsgeberbestätigung
Bei Ummeldung von Kindern, wenn diese mit nur einem Elternteil umziehen und bisher mit beiden sorgeberechtigten Eltern in einer Wohnung gewohnt haben oder von einem Elternteil zum anderen Elternteil umziehen:
- Bestätigung beider sorgeberechtigter Elternteile über den erfolgten Umzug (s. Formulare)
Bei Ummeldung durch einen Betreuer zusätzlich:
- Betreuerausweis und Personalausweis oder Pass des Betreuers
Welche Gebühren fallen an?
Für die melderechtliche Ummeldung fallen keine Gebühren an. Eine verspätete Ummeldung des Wohnsitzes kann jedoch mit einem Bußgeld geahndet werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
In der Regel werden Ummeldungen sofort bearbeitet, über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Anmeldebestätigung.
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz (BMG)
Was sollte ich noch wissen?
Die Ummeldung muss persönlich bzw. durch den gesetzlichen Vertreter erfolgen.
Die meldepflichtige Person kann sich bei der Vorlage des Meldescheins durch eine Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Anmeldeunterlagen und Vollmacht) vertreten lassen.
Hinweis: Die Meldepflichtigen haben der Meldebehörde auf Verlangen die zum Nachweis der Angaben erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
FORMULARE:
Abmeldung eines Wohnsitzes
Allgemeine Informationen
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens 1 Woche vor Auszug möglich.
Die Abmeldung ist möglich, sofern die angemeldete Person
- ins Ausland verzieht,
- aus der bisherigen Wohnung auszieht und keine neue Wohnung bezieht (Obdachlosigkeit) oder
- eine Nebenwohnung abmeldet.
An wen muss ich mich wenden?
Das Bürgerbüro der Gemeinde Ilsede nimmt die Abmeldung Ihres Wohnsitzes entgegen, wenn Sie in der Gemeinde Ilsede mit einer Wohnung gemeldet sind.
Zu der Gemeinde Ilsede gehören die Ortschaften Adenstedt, Bülten, Gadenstedt, Groß Bülten, Groß Ilsede, Groß Lafferde, Klein Ilsede, Münstedt, Oberg, Ölsburg und Solschen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweisdokumente
Welche Gebühren fallen an?
Für die melderechtliche Abmeldung fallen keine Gebühren an. Eine verspätete Abmeldung des Wohnsitzes kann jedoch mit einem Bußgeld geahndet werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Auszug der Wohnung erfolgen. Eine Abmeldung ist frühestens 1 Woche vor Auszug möglich
In der Regel werden Abmeldungen sofort bearbeitet, über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Abmeldebestätigung.
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz (BMG)
Was sollte ich noch wissen?
Die Abmeldung muss persönlich bzw. durch den gesetzlichen Vertreter erfolgen.
Die meldepflichtige Person kann sich bei der Vorlage des Meldescheins durch eine Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Abmeldeunterlagen und Vollmacht) vertreten lassen.
Der amtlich vorgeschriebene Abmeldeschein kann auch vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post oder Email übersendet werden (Für evtl. Rückfragen bitte die Tel.-Nr.angeben).
FORMULARE:
Bescheinigungen / Sonstiges
Ausstellung von Bescheinigungen
Allgemeine Informationen
Von Behörden oder anderen Stellen werden häufig für verschiedene Zwecke spezielle Bescheinigungen verlangt. Sie dienen in den meisten Fällen als Nachweis über den aktuellen Wohnsitz und beinhalten personenbezogene Daten.
Eine Lebensbescheinigung wird oft für Renten- oder Pensionsansprüche benötigt.
Die Steueridentifikationsnummer dient der Identifikation im Besteuerungsverfahren. Durch sie wird eine eindeutige Zuordnung von Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr zum zutreffenden Steuerfall ermöglicht.
Mögliche Bescheinigungen:
- Einfache Meldebescheinigung
- Erweiterte Meldebescheinigung
- Lebensbescheinigung (kann nur bei persönlicher Vorsprache ausgestellt werden)
- Ausgabe der Steueridentifikationsnummer (nur bei Haupt- oder alleiniger Wohnung)
Inhalt der Bescheinigungen
Einfache Meldebescheinigung - enthält Angaben über Namen, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum und -ort, derzeitige Meldeanschriften
Erweiterte Meldebescheinigung – kann ergänzend zur einfachen Meldebescheinigung weitere Angaben z.B. über Familienstand, Konfession oder Staatsangehörigkeit enthalten
Tipp:
Sollten Sie für eine andere Behörde eine erweiterte Meldebescheinigung benötigen, so lassen Sie sich von der anfordernden Behörde mitteilen, welche Daten auf der erweiterten Meldebescheinigung vermerkt werden sollen.
Lebensbescheinigung – die Meldebehörde bestätigt auf Antrag, dass die betroffene Person in Ilsede gemeldet und am Leben ist.
Ausgabe der Steueridentifikationsnummer – enthält Angaben über Namen, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum und -ort, aktuelle Meldeanschrift und die Steueridentifikationsnummer
Tipp:
Sie können die SteuerID auch online beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern: https://www.bzst.de/SiteGlobals/Kontaktformulare/DE/Steuerliche_IDNr/Mitteilung_IdNr/mitteilung_IdNr_node.html
An wen muss ich mich wenden?
Das Bürgerbüro der Gemeinde Ilsede stellt Bescheinigungen aus, wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung in Ilsede gemeldet sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweisdokument
- entsprechendes Formular der anfordernden Stelle (z.B. Rentenversicherungsträger)
Welche Gebühren fallen an?
Einfache Meldebescheinigung 7,50 Euro
Erweiterte Meldebescheinigung 9,00 Euro
Lebensbescheinigung gebührenfrei (nur für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung)
Steueridentifikationsnummer gebührenfrei
Die Gebühr ist sofort bei Antragstellung zu zahlen.
Zahlungsarten
- Barzahlung
- EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?
Bei einer persönlichen Vorsprache werden die Bescheinigungen sofort ausgestellt und ausgehändigt.
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz (BMG)
Sozialgesetzbuch (SGB)
Was sollte ich noch wissen?
Meldebescheinigungen haben keine befristete Gültigkeit, bitte informieren Sie sich vorab, wie lange diese von der anfordernden Stelle anerkannt werden.
Sie kennen Ihre SteuerID nicht? In der Regel finden Sie diese in folgenden Dokumenten:
- im Einkommensteuerbescheid oder
- auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung
Beantragung Führungszeugnis
Allgemeine Informationen
Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.
Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. In das Bundeszentralregister werden z. B. strafgerichtliche Entscheidungen, gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, Vermerke über die Schuldunfähigkeit sowie gewisse Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind, eingetragen. Allerdings verbleiben die Eintragungen nicht auf Dauer im Register, sondern werden nach Ablauf bestimmter Fristen gelöscht.
Das Führungszeugnis enthält einen Auszug aus dem Bundeszentralregister. Sind keine Eintragungen vorhanden, so steht im Führungszeugnis „Inhalt: Keine Eintragung"; dies bedeutet, dass sich die betreffende Person als nicht vorbestraft bezeichnen darf.
Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein Privatführungszeugnis.
Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z. B. Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).
Ein "erweitertes Führungszeugnis" benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein).
Europäisches Führungszeugnis für Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten (und Großbritannien) verpflichtend
Bürgerinnen und Bürger die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen und ein Führungszeugnis beantragen, erhalten vom Bundesamt für Justiz zwingend ein sogenanntes Europäisches Führungszeugnis. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
Dies gilt ab dem 1. Januar 2021 aufgrund der vorläufigen Anwendung des zwischen der EU und Großbritannien ausgehandelten Handels- und Kooperationsabkommens auch für britische Staatsangehörige entsprechend.
Führungszeugnisse werden für Personen ab dem 14. Lebensjahr ausgestellt.
An wen muss ich mich wenden?
Das Bürgerbüro der Gemeinde Ilsede nimmt Ihren Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses entgegen, wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung in Ilsede gemeldet sind.
Die Beantragung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch im Online-Verfahren erfolgen. Nähere Informationen erhalten Sie im Online-Portal des Bundesamtes für Justiz unter www.fuehrungszeugnis.bund.de.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweisdokument
Zusätzlich bei einem Behördenführungszeugnis:
- Name, Anschrift und Aktenzeichen der Behörde und den Verwendungszweck
Zusätzlich bei einem erweiterten Führungszeugnis:
- Schriftliche Aufforderung der Stelle, die das Führungszeugnis verlangt, in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen nach § 30a BZRG vorliegen.
Welche Gebühren fallen an?
Für den Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses gelten folgende Gebühren:
- 13,00 Euro
Die Gebühr ist sofort bei Antragstellung zu zahlen.
Zahlungsarten
- Barzahlung
- EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 10 bis 14 Tage.
Für das Europäische Führungszeugnis verlängert sich die Bearbeitungszeit auf bis zu 8 Wochen.
Rechtsgrundlage
Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Was sollte ich noch wissen?
Die Beantragung eines Führungszeugnisses muss persönlich bzw. durch den gesetzlichen Vertreter erfolgen. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.
Beantragung Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Allgemeine Informationen
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist ein „gewerberechtliches Führungszeugnis", aus dem hervorgeht, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerbliche Bestimmungen verstoßen hat.
Zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird der Gewerbezentralregisterauszug verlangt, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z. B. Gaststättenbetrieb) genehmigt wird.
An wen muss ich mich wenden?
Das Bürgerbüro der Gemeinde Ilsede nimmt den Antrag auf Ausstellung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister von natürlichen Personen entgegen, wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung in Ilsede gemeldet sind.
Firmen (juristische Personen einer GmbH) haben den Antrag bei der Meldestelle zu beantragen, wo der Sitz der Firma ist. Der Antrag ist vom Geschäftsführer zu stellen.
Die Beantragung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch im Online-Verfahren erfolgen. Nähere Informationen erhalten Sie im Online-Portal des Bundesamtes für Justiz unter www.fuehrungszeugnis.bund.de.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweisdokument
Zusätzlich bei einem Gewerbezentralregisterauszug für Behörden:
- Name, Anschrift und Aktenzeichen der Behörde und den Verwendungszweck
Zusätzlich bei einem Gewerbezentralregisterauszug für eine juristische Person:
- Aktuellen Handelsregisterauszug
Welche Gebühren fallen an?
Für den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gelten folgende Gebühren:
- 13,00 Euro
Die Gebühr ist sofort bei Antragstellung zu zahlen.
Zahlungsarten
- Barzahlung
- EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 10 bis 14 Tage.
Rechtsgrundlage
Gewerbeordnung (GewO)
Was sollte ich noch wissen?
Die Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister muss persönlich bzw. durch den gesetzlichen Vertreter erfolgen. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.
Ausstellung Untersuchungsberechtigungsschein
Allgemeine Informationen
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Benötigt werden hierfür:
- ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und
- ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).
An wen muss ich mich wenden?
Das Bürgerbüro der Gemeinde Ilsede nimmt Ihren Antrag auf Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines entgegen, wenn Sie mit Hauptwohnung in Ilsede gemeldet sind.
Die Arztwahl ist frei.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweisdokument
- Ausbildungsbeginn
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Untersuchungsberechtigungsschein kann in der Regel sofort nach Antragstellung mitgenommen werden.
Die Untersuchung muss vor dem Arbeitsbeginn erfolgen.
Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen.
Rechtsgrundlage
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbschG)
Was sollte ich noch wissen?
Der Antrag auf Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines muss persönlich bzw. durch den gesetzlichen Vertreter erfolgen. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.
Eine Untersuchung ist nicht erforderlich, wenn nur eine geringfügige oder eine nicht länger als zwei Monate dauernde Beschäftigung mit leichten Arbeiten ausgeübt wird (z.B. Ferienjob oder Schülerpraktikum).
Ausstellung Fischereischein
Allgemeine Informationen
Wer in Niedersachsen die Fischerei ausüben will, benötigt in vielen Fällen einen Fischereischein. Fischereirechtlich ist er zwar nicht zwingend vorgeschrieben; die meisten Fischereirechtsinhaber machen ihn jedoch zur Voraussetzung für die Ausstellung des Fischereierlaubnisscheins.
Ein Fischereischein kann ausgestellt werden, wenn Sie
- das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben,
- eine Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder die vorgeschriebene Fischerprüfung in einem anderen Bundesland oder die Prüfung als Berufsfischer abgelegt haben.
Wenn Sie in einem Binnengewässer, in dem Sie nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind, fischen wollen, benötigen Sie neben dem Fischereischein oder dem Personalausweis in jedem Fall eine von der Berechtigten/dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung, dass Sie fischen dürfen (Fischereierlaubnisschein). Dasselbe gilt für die niedersächsischen Küstengewässer der Weser.
Der Fischereierlaubnisschein (Angelkarte), ist bei der Eigentümerin/dem Eigentümer oder der Fischereipächterin/dem Fischereipächter des Gewässers einzuholen. Fragen hierzu können oft die örtlichen Fischereivereine beantworten.
Informationen zur niedersächsischen Fischerprüfung erhalten Sie in den Internetauftritten der unten genannten Angelfischereiverbände oder bei Ihrem örtlichen Fischereiverein.
Anglerverband Niedersachsen e.V.
Sportfischerverband im Landesfischereiverband Weser-Ems e. V.
Deutscher Angelfischer-Verband e. V.
Portal Fischerei des Bundes und der Länder
An wen muss ich mich wenden?
Das Bürgerbüro der Gemeinde Ilsede nimmt den Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeins entgegen, wenn Sie mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in Ilsede gemeldet sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweisdokument
- Prüfungszeugnis einer bestandenen vorgeschriebenen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
- Passbild
bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich:
- Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung eines Fischereischeins gelten folgende Gebühren:
- 45,00 Euro
Die Gebühr ist sofort bei Antragstellung zu zahlen.
Zahlungsarten
- Barzahlung
- EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Fischereischein gilt auf unbeschränkte Zeit.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Fischereigesetz (Nds. FischG)
Was sollte ich noch wissen?
In Niedersachsen gibt es nur einen lebenslang geltenden Fischereischein, keinen Jugend- oder Touristenschein, wie ihn andere Länder anbieten.
Die Bundesländer haben auf Ebene der Fischereiressorts abgestimmt, dass die staatlichen Prüfungen und auch der Fischereischein gegenseitig anerkannt werden.
Eine Fischereiabgabe wird in Niedersachsen nicht erhoben.
Beglaubigung von Dokumenten
Allgemeine Informationen
In vielen Bereichen des täglichen Lebens entsteht die Notwendigkeit, Kopien von Dokumenten beglaubigen zu lassen, z.B. Zeugnisse, Approbationsurkunden und Bescheide.
Mit der Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
Für eine Beglaubigung können Sie sich auch an die Stelle wenden, die das Originalschriftstück ausgestellt hat. Denn grundsätzlich kann jede Behörde Abschriften von Schriftstücken, die sie selbst ausgestellt hat, oder die für ihren eigenen Gebrauch sind, amtlich beglaubigen.
Das Bürgerbüro beglaubigt Dokumente, wenn das Original des Schriftstückes in deutscher Sprache abgefasst ist und
- von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder
- die Kopie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird.
Das Original muss hierzu vorgelegt werden, die Kopien werden im Bürgerbüro erstellt.
Dokumente dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn
- weder das Original von einer Behörde erstellt worden ist noch die Beglaubigung zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist,
- die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z.B. Personenstandsurkunden nur das Standesamt, beglaubigte Auszüge aus dem Liegenschaftskataster - nur vom Katasteramt),
- die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist, insbesondere, wenn dieses Dokument Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen, Änderungen, unleserliche Wörter, Zahlen oder Zeichen, Spuren der Beseitigung von Wörtern, Zahlen und Zeichen enthält oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist,
- anstelle einer amtlichen Beglaubigung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich ist, die durch einen Notar oder ein Gericht erstellt wird und nicht durch eine amtliche Beurkundung ersetzt werden kann.
An wen muss ich mich wenden?
Das Bürgerbüro der Gemeinde Ilsede kann amtliche Beglaubigungen vornehmen, wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung in Ilsede gemeldet sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweisdokument
- Originale der zu beglaubigenden Dokumente
Welche Gebühren fallen an?
Für die Beglaubigung gelten folgende Gebühren:
- 4,00 Euro
Die Gebühr ist sofort bei Antragstellung zu zahlen.
Zahlungsarten
- Barzahlung
- EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Der Beglaubigungsvermerk muss folgende Angaben enthalten:
- genaue Bezeichnung des Schriftstückes, dessen Abschrift beglaubigt wird,
- Feststellung, dass die beglaubigte Abschrift mit dem Original übereinstimmt,
- Hinweis, dass die beglaubigte Abschrift nur zur Vorlage bei der angegebenen Behörde erteilt wird, wenn die Urschrift nicht von einer Behörde ausgestellt worden ist,
- Ort und Tag der Beglaubigung,
- Unterschrift des für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten und Dienstsiegel
Beglaubigung von Unterschriften
Allgemeine Informationen
In vielen Bereichen des täglichen Lebens entsteht die Notwendigkeit, Ihre Unterschrift beglaubigen zu lassen, z.B. auf einer Vollmacht.
Mit der amtlichen Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben.
Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Mitarbeiters vollzogen werden.
Das Bürgerbüro beglaubigt Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück
- zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt oder
- aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle vorzulegen ist.
Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn
- sie der öffentlichen Beglaubigung durch einen Notar bedürfen (§ 129 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) z.B.
- Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts;
- in Vereins- und Handelsregistersachen;
- sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden,
- das vorgelegte Schriftstück nicht zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird oder das Durchlesen verweigert wird,
- Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind.
An wen muss ich mich wenden?
Das Bürgerbüro der Gemeinde Ilsede kann amtliche Beglaubigungen von Unterschriften vornehmen, wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung in Ilsede gemeldet sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweisdokument
- Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll
Welche Gebühren fallen an?
Für die Beglaubigung der Unterschrift gelten folgende Gebühren:
- 4,00 Euro
Die Gebühr ist sofort bei Antragstellung zu zahlen.
Zahlungsarten
- Barzahlung
- EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Der Beglaubigungsvermerk enthält:
- Bestätigung, dass die Unterschrift echt ist
- genaue Bezeichnung desjenigen, dessen Unterschrift beglaubigt wird
- Angabe, ob sich der für die Beglaubigung zuständige Bedienstete Gewissheit über diese Person verschafft hat und ob die Unterschrift in seiner Gegenwart vollzogen oder anerkannt worden ist
- Hinweis, dass die Beglaubigung nur zur Vorlage bei der angegebenen Behörde oder Stelle bestimmt ist
- Ort und Tag der Beglaubigung
- Unterschrift des für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten und Dienstsiegel
Fundsachen
Fundsachen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund im Fundbüro abgeben. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.
An wen muss ich mich wenden?
Das Bürgerbüro der Gemeinde Ilsede nimmt Fundsachen entgegen, wenn der Fundgegenstand in Ilsede gefunden wurde oder händigt verlorene Gegenstände an den Eigentümer aus.
Sollten Sie einen Gegenstand verloren haben, melden Sie sich bitte zunächst telefonisch im Fundbüro.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweisdokument
Zusätzlich bei Abgabe:
- die Fundsache
zusätzlich bei Aushändigung:
- Eigentumsnachweis
Welche Gebühren fallen an?
Abgabe:
- Es fallen keine Gebühren an.
Aushändigung an Verlierer oder Finder:
Die Verwahrungsgebühr ist abhängig vom Schätzwert der Fundsache. Neben der Gebühr sind auch evtl. angefallene Auslagen zu entrichten.
Zahlungsarten
- Barzahlung
- EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?
Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt und diese nicht an den Verlierer oder Eigentümer zurückgibt, hat nach § 965 BGB den Fund unverzüglich anzuzeigen. Die Abgabe sollte zeitnah nach dem Fund erfolgen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Fundgegenstände werden für die Dauer von 6 Monaten verwahrt. Werden sie innerhalb dieser Frist nicht vom Eigentümer abgeholt, und hat der Finder auf seinen Rückgabeanspruch an der Fundsache verzichtet, wird die Fundsache öffentlich versteigert.