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Bürgerentscheid
Das endgültige amtliche Ergebnis des Bürgerentscheides lautet:
Es wurde mit 'Ja' gestimmt, aber nicht das notwendige Quorum erreicht.
Die Zusammenstellung des endgültigen amtlichen Ergebnisses des Bürgerentscheids am 20.06.2021 hier als PDF zum Download:
AMTLICHES_ENDERGEBNIS_Buergerentscheid .pdf
Link zu den Ergebnissen im Internet:
https://votemanager.kdo.de/20210620/03157009/praesentation/index.html
Als Zusammenfassung zwei PDF-Dokumente zum Download:
Buergerentscheid-Ergebnis-Uebersicht-Abstimmungsbezirke.pdf
Buergerentscheid-Ergebnis-Uebersicht-Ortsteile.pdf
Hinweis:
Wann ist der Bürgerentscheid erfolgreich?
Erfolgreich ist der Bürgerentscheid, wenn
- die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf „Ja“ lautet
und
- diese Mehrheit mindestens 20% der Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl (das waren 17.870) beträgt.
Bei Stimmengleichheit ist das Begehren abgelehnt.
(NKomVG § 33)
Abstimmungsbekanntmachung
der Gemeinde Ilsede über den Zusammentritt der Briefabstimmungsvorstände
Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 5 der Satzung der Gemeinde Ilsede zur Durchführung von Bürgerentscheiden wird bekanntgemacht, dass die beiden Briefabstimmungsvorstände am 20.06.2021 ab 16:00 Uhr im Rathaus, in den Zimmern Nr. 3 und Nr. 40, Eichstraße 3, 31241 Ilsede zusammentreten, um das Briefabstimmungsergebnis des Bürgerentscheids -Erhalt von Grundschulen- festzustellen.
Abstimmungsleitung
-In Vertretung-
Wilke-Pätzold
Abstimmungsbekanntmachung
gem. § 41 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) in der zurzeit geltenden Fassung über den Bürgerentscheid am 20.06.2021
Am 20. Juni 2021 findet in der Gemeinde Ilsede die Abstimmung des Bürgerentscheides zum Erhalt von Grundschulen statt.
Die Abstimmung dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.
Abstimmungsberechtigt sind alle Personen, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, am Abstimmungstag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Ilsede ihren Wohnsitz haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und im Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind.
In den Abstimmungsbenachrichtigungen, die den Abstimmungsberechtigten übersandt worden sind, sind der Abstimmungsbezirk und der Abstimmungsraum angegeben, in dem die/der Abstimmungsberechtigte abzustimmen hat.
Jede abstimmende Person hat eine Stimme.
Die Abstimmungszettel werden amtlich hergestellt und im Abstimmungsraum bereitgehalten. Sie enthalten die Frage des Bürgerbegehrens, das diesem Bürgerentscheid zugrunde liegt.
Die abstimmende Person gibt Ihre Stimme in der Weise ab, dass durch Ankreuzen oder auf andere eindeutige Weise eindeutig kenntlich ist, ob mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt wird.
Die abstimmende Person hat sich auf Verlangen des Abstimmungsvorstandes über ihre Person auszuweisen.
Abstimmungsscheininhaberinnen/Abstimmungsscheininhaber können an der Abstimmung durch Briefabstimmung teilnehmen.
Die Briefabstimmung wird in folgender Weise ausgeübt:
- Die abstimmende Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel.
- Sie legt den Stimmzettel unbeobachtet in den Stimmzettelumschlag und verschließt diesen.
- Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Abstimmungsschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefabstimmung.
- Sie legt den verschlossenen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Abstimmungsschein in den Abstimmungsbriefumschlag.
- Sie verschließt den Abstimmungsbriefumschlag.
- Sie übersendet den Abstimmungsbriefumschlag an die auf dem Abstimmungsbriefumschlag angegebene Abstimmungsleitung so rechtzeitig, dass der Abstimmungsbrief bis spätestens am Abstimmungstag, 20.06.2021 bis 18.00 Uhr eingeht. Der Abstimmungsbrief kann auch in der Dienststelle der zuständigen Abstimmungsleitung, Gemeinde Ilsede, Eichstraße 3, 31241 Ilsede, abgegeben werden.
Die Abstimmung ist öffentlich. Jedermann hat zum Abstimmungsraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Abstimmungsgeschäfts möglich ist.
Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt abstimmt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis der Abstimmung herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht.
Otto-Heinz Fründt
-Abstimmungsleiter-
Ilsede, 25.05.2021
Bekanntmachung
über das Recht auf Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis und die Erteilung von Abstimmungsscheinen für den Bürgerentscheid am 20.06.2021 in der Gemeinde Ilsede
1.
Das Abstimmungsverzeichnis für den Bürgerentscheid am 20. Juni 2021 in der Gemeinde Ilsede wird in der Zeit vom 31. Mai bis 04. Juni 2021 im Rathaus, Fachbereich Bürgerservice, Eichstraße 3, 31241 Ilsede während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Montag und Donnerstag 08.00 – 18.00 Uhr,
Dienstag und Mittwoch 08.00 – 13.00 Uhr
Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
für Abstimmungsberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Der Ort der Einsichtnahme ist für gehbehinderte oder auf einen Rollstuhl angewiesene Abstimmungsberechtige zugänglich.
Aufgrund der Coronavirus-Pandemie (SARS-CoV-2) wird um vorherige Terminvereinbarung (telefonisch: 05172/411-0 bzw. 05172/411-107 oder per E-Mail: (wahlen@ilsede.de) gebeten.
2.
Das Abstimmungsverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Abstimmungsberechtigte haben das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer im Abstimmungsverzeichnis eingetragenen personenbezogenen Daten zu überprüfen. Sofern eine abstimmungsberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten anderer im Abstimmungsverzeichnis eingetragener Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Abstimmungsverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Einsichtnahme besteht nicht hinsichtlich der Daten von Abstimmungsberechtigten, über die eine Auskunft nach § 51 oder § 52 des Bundesmeldegesetzes unzulässig wäre. Die bei der Einsichtnahme gewonnenen Erkenntnisse dürfen nur für die Begründung eines Berichtigungsantrages oder für die Begründung eines Abstimmungseinspruches verwendet werden.
3.
Anträge auf Berichtigung des Abstimmungsverzeichnisses sind innerhalb der Einsichtnahmefrist, spätestens am 04. Juni 2021, 13:00 Uhr, bei der Gemeinde Ilsede unter der unter 1. genannten Adresse schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift zu stellen. Wer einen Antrag auf Berichtigung des Abstimmungsverzeichnisses stellt, hat die erforderlichen Beweismittel beizubringen, soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind.
4.
Abstimmen kann nur, wer in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist oder einen Abstimmungsschein hat. Abstimmungsberechtigte Personen, die in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 30. Mai 2021 eine Abstimmungsbenachrichtigung. Wer keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, abstimmungsberechtigt zu sein, muss die Berichtigung des Abstimmungsverzeichnisses beantragen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Abstimmungsrecht nicht ausüben kann.
5.
Einen Abstimmungsschein erhält auf Antrag
- eine in das Abstimmungsverzeichnis eingetragene abstimmungsberechtigte Person,
- eine nicht in das Abstimmungsverzeichnis eingetragene abstimmungsberechtigte Person,
a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Abstimmungsverzeichnis versäumt hat, oder
b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Abstimmung erst nach Ablauf der Antragsfrist für die Berichtigung entstanden ist.
6.
Abstimmungsscheine können von in das Abstimmungsverzeichnis eingetragenen abstimmungsberechtigten Personen bis zum 18. Juni 2021, 13.00 Uhr, schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde Ilsede beantragt werden. Der Schriftform wird auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form Genüge getan. Telefonische und mit SMS-Kurznachrichten versendete Anträge sind unzulässig.
Nicht in das Abstimmungsverzeichnis eingetragene abstimmungsberechtige Personen können aus den unter 5 a und 5 b angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Abstimmungsscheins noch bis zum Abstimmungstag, 15.00 Uhr, stellen. Gleiches gilt, wenn die abstimmungsberechtige Person schriftlich erklärt, wegen einer plötzlichen Erkrankung den Abstimmungsraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen zu können.
Die beantragende Person muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Wer den Abstimmungsschein für eine andere Person beantragt, muss seine Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen. Vertrauenspersonen für den Bürgerentscheid können nur für nahe Familienangehörige einen Antrag stellen.
7.
An eine andere als die abstimmungsberechtige Person dürfen Abstimmungsschein und Briefabstimmungsunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zu Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Abstimmungsberechtige vertritt; dies hat sie der Samtgemeinde, vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
8.
Verlorene Abstimmungsscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine abstimmungsberechtige Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Abstimmungsschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum 19. Juni 2020, 12:00 Uhr, ein neuer Abstimmungsschein erteilt werden.
9.
Abstimmungsberechtigte mit Abstimmungsschein können durch Briefabstimmung oder im Abstimmungsraum des Abstimmungsbezirkes wählen. Bei der Briefabstimmung hat die abstimmende Person im verschlossenen Umschlag - ihren Abstimmungsschein und - den Stimmzettel in einem besonderen Umschlag so rechtzeitig an die auf dem Abstimmungsumschlag angegebene Abstimmungsleitung zuzuleiten, dass der Abstimmungsbrief spätestens am Abstimmungstag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Abstimmungsbrief kann auch in der Dienststelle der Abstimmungsleitung abgegeben werden.
Otto-Heinz Fründt
-Abstimmungsleiter-
Ilsede, 18.05.2021
Bekanntmachung
Bürgerentscheid zum Erhalt
von Grundschulen in der Gemeinde Ilsede
Bekanntmachung des Abstimmungstages, des Abstimmungsgegenstandes und der Begründung der Initiatoren
1.
Termin der Abstimmung
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ilsede hat in seiner Sitzung am 23.03.2021 die Zulässigkeit des am 05.11.2020 angezeigten Bürgerbegehrens nach § 32 Abs. 5 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zum Erhalt von Grundschulen in der Gemeinde Ilsede insgesamt festgestellt. Damit ist gemäß § 32 Abs. 6 Satz 4 NKomVG innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid herbeizuführen. In der Sitzung am 23.03.2021 ist vom Verwaltungsausschuss als Abstimmungstag über den Bürgerentscheid
Sonntag, 20.06.2021,
bestimmt worden. Die Abstimmung findet an diesem Tag gem. § 33 Abs.1 NKomVG in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.
2.
Gegenstand der Abstimmung ist folgende, von den Initiatoren des Bürgerbegehrens zur Durchführung des Bürgerentscheids formulierte Frage:
Sind Sie dafür, dass das nachfolgende Schulkonzept für die Ortschaften Adenstedt, Gadenstedt und Groß Lafferde umgesetzt wird?
1.
Die drei vorhandenen Schulstandorte in den o.g. Ortschaften bleiben erhalten und werden weitergeführt.
2.
Der Beschluss des Rates der Gemeinde Ilsede vom 08.10.2020 zur Errichtung einer neuen Zentralschule in Gadenstedt wird aufgehoben.
3.
Begründung der Initiatoren des Bürgerbegehrens zur Durchführung des Bürgerentscheids:
Die Grundschule ist das Herz jedes Dorfes. Dort lernen Kinder Freunde kenne. Durch die Grundschulen kommen die Kinder in den Kontakt mit den örtlichen Vereinen.
Die örtlichen Grundschulen sind von den Schulkindern zu Fuß erreichbar. Busfahrten werden vermieden und damit Folgekosten für die Bürger und die Umwelt. Der Weg zu Fuß zur Schule ist wichtig für die emotionale Entwicklung der Kinder und stärkt deren Selbstbewusstsein und Eigenständigkeit. Zu Fuß zur Schule zu gehen ist nachhaltiger als mit dem Bus zu fahren.
Die Schulgebäude in den Ortschaften können und müssen ertüchtigt werden, um den Anforderungen an moderne Pädagogik zu entsprechen. Die Möglichkeiten hierfür bestehen und wurden aufgezeigt. Zur Ermöglichung einer Ganztagsschule müssen Räumlichkeiten an den Standorten geschaffen werden. Daher ist der Ratsbeschluss vom 08.10.2020, der die Aufgabe der bisherigen Schulstandorte in den genannten Ortschaften zugunsten eines Neubaus in der Ortschaft Gadenstedt vorsieht, aufzuheben.
Otto-Heinz Fründt
-Abstimmungsleiter-
Ilsede, 04.05.2021
Bekanntmachung
der Abstimmungsleitung für den Bürgerentscheid am 20.06.2021
Gemäß § 6 der Satzung der Gemeinde Ilsede zur Durchführung von Bürgerentscheiden i.V.m. § 9 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und § 7 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, gebe ich Namen und Dienstanschrift der Abstimmungsleitung für das Gebiet der Gemeinde Ilsede anlässlich des Bürgerentscheides am 20.06.2021 bekannt:
Abstimmungsleiter:
Bürgermeister Otto-Heinz Fründt
Stv. Abstimmungsleiterin:
Gemeindemitarbeiterin Sylvia Wilke-Pätzold
Anschrift:
Gemeinde Ilsede – Abstimmungsleitung -
Eichstraße 3, 31241 Ilsede
Sonstige Erreichbarkeit:
Tel.: (05172) 411-0 oder 411-125
Fax: (05172) 411-105
E-Mail:
gemeinde@ilsede.de
s.wilke-paetzold@ilsede.de
Der Bürgermeister
Otto-Heinz Fründt