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Schiedsämter
„Schlichten statt Richten“ - Schiedsämter in der Gemeinde Ilsede
Prozesse vor Gericht kosten üblicherweise viel Geld, Zeit und Nerven. Darum ist es meistens besser, einen Streit möglichst außergerichtlich zu klären. In der Gemeinde Ilsede können Sie sich dafür an eine der fünf Schiedspersonen wenden, die für diese Aufgabe öffentlich bestellt und speziell geschult sind. Dabei geht es nicht um Sieg oder Niederlage, denn die Schiedspersonen fällen keine Urteile sondern sind bestrebt, mit den Streitparteien in einem Schlichtungsverfahren eine gemeinsame Lösung zu finden und zu vereinbaren. Im Vordergrund steht nicht nur die Klärung des Streits, sondern auch die Wiederherstellung eines guten Verhältnisses zwischen allen Beteiligten. Dies gelingt oft. Übrigens: Die von der Schiedsperson und den Streitparteien gemeinsam getroffene Vereinbarung ist 30 Jahre gültig und bei ihrer Nichteinhaltung auch vollstreckbar. Auch wichtig: Die Kosten eines Schiedsverfahrens gehen in der Regel nicht über 50 Euro hinaus.
Schiedspersonen schlichten insbesondere bei bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Nachbarn / Nachbarinnen oder Bekannten, beispielsweise über Behauptungen, die einer von beiden aufgestellt hat oder Sachen, die der eine getan oder unterlassen haben soll. Bevor also ein solcher Streit vor Gericht geht, sollten Sie zuerst mit Hilfe einer Schiedsperson versuchen, sich zu einigen.
Für bestimmte Streitigkeiten müssen Sie sogar zur Schiedsperson gehen, bevor Sie vor Gericht eine Klage erheben können. Dazu zählen das Nachbarrecht, Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre und einige Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Eine Klage vor dem Amtsgericht ist in diesen Fällen erst zulässig, wenn versucht wurde, den Streit in einem Schiedsverfahren beizulegen, dies aber erfolglos blieb.
Die Schiedspersonen arbeiten auch im Bereich des Strafrechts. Bei sogenannten Privatklagedelikten erhebt die Staatsanwaltschaft nur Anklage, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Dazu gehören z. B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung, Bedrohung oder Sachbeschädigung. Wenn die Staatsanwaltschaft bei diesen Delikten keine Anklage erhebt, können Sie vor Gericht eine Privatklage erheben, wenn Sie der Verletzte sind. Zuvor müssen Sie aber vor einer Schiedsperson einen sogenannten Sühneversuch unternehmen. Dies kann zum Beispiel eine Entschuldigung des Straftäters für seine Tat sein, aber auch andere Lösungen sind denkbar.
Folgende Schiedspersonen in der Gemeinde Ilsede nehmen sich Ihrem Anliegen gern vertrauensvoll an: