Berücksichtigt werden die abgelaufenen Grabstätten in dem Zeitraum vom 01.10. des Vorjahres bis zum 30.09. des aktuellen Jahres.
Die Nutzungsberechtigten wurden angeschrieben und informiert, ggf. wurde ein Steckschild gesetzt, mit der Bitte, sich bei der Friedhofsverwaltung zu melden.
Die Einebnungen werden in Kürze beginnen und spätestens bis Mitte November abgeschlossen sein.
Die Gemeinde Ilsede ist nicht verpflichtet, Grabmal, Einfassungen und die sonstigen baulichen Anlagen zu verwahren.
Die Nutzungsberechtigten werden gebeten, insofern Sie Gegenstände der Grabstätte behalten möchten (z. B. Grabmal, Einfassungen, Pflanzen), diese selbstständig von der Grabstätte zu entfernen. Sollten bis zum Zeitpunkt der Einebnung diese nicht abgeräumt sein, werden diese durch die Gemeinde Ilsede entsprechend entsorgt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.